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07/2001
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NEUE FAMILIENFÖRDERUNG BESCHLOSSEN

Bundestag erhöht das Kindergeld und stockt den Betreuungsfreibetrag auf

(fi) Der Bundestag hat am 6. Juli die neue Familienförderung beschlossen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/6582), der die gleichlautenden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6160) und der Bundesregierung ( 14/6411) am 4. Juli einstimmig bei Enthaltung der PDS angenommen hatte. Anträge der F.D.P. zur Verbesserung der Familienförderung ( 14/6372) und der PDS zur Bekämpfung von Kinderarmut ( 14/6173) lehnte der Bundestag mehrheitlich ab.

Damit wird das Kindergeld für erste und zweite Kinder ab 2002 von 138 Euro (270 DM) auf 154 Euro (301 DM) monatlich erhöht. Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag von 3.564 Euro (67.912 DM) auf 3.648 Euro (7.134 DM) je Kind. Zugleich wird ein einheitlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.160 Euro (4.224 DM) eingeführt, durch den der jetzige Betreuungsfreibetrag von 1.548 Euro (3.024 DM) um eine Erziehungskomponente von 612 Euro (1.200 DM) erhöht wird.

Ausbildung berücksichtigt

Für in Berufsausbildung befindliche, volljährige und auswärts untergebrachte Kinder wird ein Freibetrag von 924 Euro (1.800 DM) anerkannt und im Übrigen der Ausbildungsbedarf in dem neuen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung berücksichtigt. Einen Änderungsantrag der F.D.P. ( 14/6596), den Ausbildungsfreibetrag für unter 18-Jährige auf 924 Euro und für über 18-Jährige auf 1.236 Euro (bei auswärtiger Unterbringung 2.148 Euro) festzusetzen, lehnte der Bundestag mit 349 Nein-Stimmen bei 219 Ja-Stimmen ab.

Dem Gesetz zufolge können nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für unter 14-Jährige bis zu 1.500 Euro (2.933 DM) von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn sie den Betreuungsfreibetrag übersteigen. Abgebaut wird der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende in drei Stufen bis 2005. Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse ("Dienstmädchen-Privileg") wird gestrichen.

Ohne Mehrheit waren im Ausschuss Änderungsanträge der Union geblieben, das "Dienstmädchen-Privileg" dergestalt beizubehalten, dass auch Dienstleistungszentren die Arbeitgeberfunktion ausüben können. Das Kindergeld sollte zusätzlich für dritte Kinder auf 170 Euro und für vierte Kinder auf 195 Euro monatlich erhöht werden, so die CDU/CSU. Die Ausbildungsfreibeträge wollte die Fraktion in bisheriger Höhe beibehalten. Die nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten sollten auch dann abzugsfähig sein, wenn nicht beide Elternteile berufstätig sind. Diese Forderungen erhob die Fraktion auch in einem im Bundestag abgelehnten Ent-schließungsantrag ( 14/6586).

Ebenso keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der PDS (14/6588, 14/6589), den Abzug der Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 16 Jahre vorzusehen und das anrechenbare Einkommen bei der Sozialhilfe um die Kindergelderhöhung zu mindern (letzteres mit 529 Nein-Stimmen bei 37 Ja-Stimmen abgelehnt).

Ehegattensplitting ändern

Auch mit einem Entschließungsantrag ( 14/6587), die Regierung solle bis Ende September berichten, ob Familien durch eine Kappung des Ehegattensplitting-Effekts entlastet werden können, konnte sich die PDS nicht durchsetzen. In ihrem Antrag ( 14/6173) hatte die Fraktion ein Kindergeld von 410 DM und die Streichung des Kinder-, des Betreuungs- und des Ausbildungsfreibetrags sowie des Haushaltsfreibetrags verlangt. Zudem sollte das Ehegattensplitting in eine Freibetragsregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen umgewandelt werden.

Die F.D.P. hatte sich für einen Abzug von Kinderbetreuungskosten, die über die im Gesetzentwurf angesetzten Pauschalbeträge hinausgehen, als Werbungskosten eingesetzt ( 14/6372). Der Haushaltsfreibetrag sollte als Erziehungsfreibetrag allen Familien gewährt werden. Bund und Länder sollten fünf Jahre lang Kinderbetreuungseinrichtungen mit jeweils 1 Milliarde DM jährlich fördern.

Der Bundesrat hielt die Kosten des Gesetzes in seiner Stellungnahme für zu niedrig veranschlagt. Die Länder rechneten bei Gesamtkosten von 6,3 Milliarden DM einen Ausgleichsanspruch von rund 2 Milliarden DM vor und verlangen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Die finanziellen Lasten aus der Kindergelderhöhung seien zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 74 zu 26 zu tragen.

An Alleinerziehende denken

Im Übrigen sollte nach Meinung des Bundesrates vermieden werden, dass durch die Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages vor allem von 2003 bis 2005 Alleinerziehende von Verbesserungen nicht profitieren. Dies gelte umso mehr, als Alleinerziehende die Vorteile des Ehegattensplittings nicht beanspruchen könnten. Die Regierung wies in ihrer Gegenäußerung ( 14/6452) darauf hin, dass die Länder zum Ausgleich ihrer Belastungen ab 2002 zusätzlich 0,6 Prozentpunkte der Umsatzsteuer erhalten.

Bereits am 20. Juni hatte der Finanzausschuss Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu den Vorlagen befragt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107020a
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