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08/2001
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AUSWÄRTIGES AMT

Mehr als 420 Millionen € für den Beitrag an die Vereinten Nationen

(hh) 420,12 Millionen € sollen nach dem Willen der Bundesregierung im kommenden Haushaltsjahr als Beitrag an die Vereinten Nationen aufgebracht werden. Im laufenden Jahr waren für diesen Zweck etwa 460,42 Millionen € vorgesehen. Für die UN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sind 34,51 Millionen € veranschlagt, für die Beiträge zum Europarat rund 25,71 Millionen €. Für den deutschen Anteil am Zivilhaushalt der NATO werden etwa 23,54 Millionen € benötigt, für die OSZE 22,16 Millionen €.

Einzelplan 05.

Insgesamt 37,72 Millionen € und damit rund 2,72 Millionen € weniger als im laufenden Jahr sind für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe reserviert. Zusätzlich sind etwa 18,51 Millionen € und damit der gleiche Baransatz wie in diesem Jahr für Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe verbucht. Darunter ist die Unterstützung anderer Länder durch die Lieferung von "im Wesentlichen genehmigungsfreiem, industriellem Neumaterial" zu verstehen.

Waffen und Munition sowie Maschinen zu deren Herstellung seien von der Ausstattungshilfe grundsätzlich ausgenommen, so die Regierung. Mit Zustimmung des Finanzministeriums soll aber Überschussmaterial der Bundeswehr an Empfängerländer von Ausstattungshilfe unentgeltlich abgegeben werden dürfen. Unter diesem Haushaltsansatz veranschlagt sind auch Ausgaben für Minenbeseitigungsprogramme, die mit rund 9,46 Millionen € zu Buche schlagen sollen.

Alles in allem sind für allgemeine Bewilligungen im Haushalt des Auswärtigen Amtes etwa 739,68 Millionen € (741,83 Millionen €) eingeplant. Von den insgesamt für den Einzelplan 05 veranschlagten 2,1 Milliarden € an Ausgaben entfallen 1,25 Milliarden € (1,27 Milliarden €) auf Zuweisungen und Zuschüsse. 609,69 Millionen € (630,47 Millionen €) sind für Personalausgaben, 146,87 Millionen € (138,09 Millionen €) für Verwaltungsaufgaben und rund 94,23 Millionen € (102,25 Millionen €) für Investitionen vorgesehen.

Die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland soll im Haushaltsjahr 2002 insgesamt etwa 562,34 Millionen € kosten dürfen. Das sind knapp 13,71 Millionen € weniger als in diesem Jahr. Davon sollen knapp 172,5 Millionen € (177,81 Millionen €) für die Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich zur Verfügung stehen. Den größten Einzelposten bilden wiederum die Ausgaben für Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler, Studenten und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland mit 93,31 Millionen € (93,86 Millionen €). Für den Betrieb des Goethe-Institutes Inter Nationes €. V. in München sind etwa 119,82 Millionen € (115,85 Millionen €) vorgesehen.

Die Vertretungen des Bundes im Ausland sollen im kommenden Haushaltsjahr mit insgesamt knapp 542,1 Millionen € (552,89 Millionen €) zu Buche schlagen dürfen. Darunter befinden sich 27,42 Millionen € für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für den Erwerb von Liegenschaften im Ausland. 2001 sind dafür 26,74 Millionen € vorgesehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108029c
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