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02/2002
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Doppelbesteuerung vermeiden

(fi) Die Bundesregierung will eine doppelte Besteuerung im Wirtschaftsverkehr mit Südkorea vermeiden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/8213) vorgelegt, der auf einem Abkommen vom 10. März 2000 mit Südkorea basiert und den der Bundestag am 28. Februar zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Das Abkommen zielt nach Regierungsangaben darauf ab, steuerliche Hindernisse bei der Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten besser abzubauen, als dies nach dem derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1976 möglich sei. Die Wirtschaft werde durch das Abkommen, das im Wesentlichen dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entspreche, entlastet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202052a
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