Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2003 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2003 > Definitionen des Artikels von S. 20 >
August 5/2003
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

(2) Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus dem vom Bundestag gewählten Bundeskanzler und den auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannten Bundesministern. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet das Kabinett, also die Mitglieder der Bundesregierung.

www.bundesregierung.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_20/0305020_2
Seitenanfang
Druckversion