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August 5/2003
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(7) Zugriffsverfahren

Zu Beginn einer Wahlperiode werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem Verhältnis ihrer Stärke zugeteilt. Über die Frage, welche Fraktion welche Ausschussvorsitze erhält, wird in der Regel eine Verständigung erzielt. Gelingt dies nicht, kommt das Zugriffsverfahren zum Zuge. Dabei werden nach einem mathematischen Verfahren so genannte Rangmaßzahlen ermittelt: Je stärker eine Fraktion ist, desto häufiger kann sie „zugreifen“. Als erstes kann etwa die SPD für einen Ausschuss ein Mitglied ihrer Fraktion als Vorsitzenden bestimmen, danach ist die CDU/ CSU-Fraktion an der Reihe, daraufhin wieder die SPD, später auch mehrere Male die kleineren Fraktionen – bis alle Ausschussvorsitze vergeben sind. Anschließend werden nach denselben Verfahren die Positionen der stellvertretenden Ausschussvorsitze aufgeteilt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_24/0305024_7
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