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Nr. 19 / 03.05.2004
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Renten werden künftig besteuert

Alterseinkünftegesetz verabschiedet
Finanzen. Mit dem am 29. April vom Bundestag verabschiedeten Alterseinkünftegesetz (15/2150, 15/2563, 15/2592) hat der Bundestag den Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag (15/2986), der zahlreiche Änderungen am Entwurf, nicht zuletzt auf Wunsch des Bundesrates, vorgenommen hatte.

Entschließungsanträge von CDU/CSU (15/2992) und der FDP (15/2988) fanden im Bundestag keine Mehrheit. Mit dem Gesetz wird ein Bundesverfassungsgerichtsurteil umgesetzt, in dem die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten als mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar erklärt worden war.

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zu privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen können schrittweise als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, beginnend zu 60 Prozent im Jahr 2005 bis zu 100 Prozent im Jahr 2025. Die Anwartschaften auf private Leibrentenversicherungen dürfen dabei nicht beleihbar, nicht veerblich, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sein. Es gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Sonderausgaben von 20.000 Euro. Der Abzugshöchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beläuft sich auf 2.400 Euro. Der Vorwegabzug bei den Sonderausgaben wird erst von 2011 bis 2019 zurückgeführt.

Gleichzeitig wird stufenweise die nachgelagerte Besteuerung für Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen eingeführt. Sie beginnt 2005 mit einem Satz von 50 Prozent, wobei die volle Besteuerung im Jahre 2040 erreicht wird. Die Versicherungsträger werden verpflichtet, die Rentenbezüge einer zentralen Stelle der Finanzverwaltung zu melden, um die Besteuerung zu sichern.

Geschlechtsneutrale Tarife

Bei der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) wird den Anbietern ermöglicht, den Antrag auf Zulage für den Anleger zu stellen. Eingeführt werden geschlechtsneutrale Tarife (Unisex-Tarife) für neu zu zertifizierende Verträge. Eine Differenzierung aufgrund der unterschiedlichen durchschnittlichen Lebenserwartung von Frauen und Männern ist ab 2006 nicht mehr zulässig. Riester-Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, bei der jährlichen Information der Anleger über die Kapitalentwicklung mitzuteilen, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Kapitalanlage beachtet wurden. An die Renditeangabe für Riester-Verträge werden erhöhte Anforderungen gestellt, indem denkbare Marktentwicklungen mittels angenommener Zinssätze von zwei, vier und sechs Prozent simuliert werden.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge entfällt künftig die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für Beiträge zu einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse. Die Beiträge zur Direktversicherung werden in die Steuerfreiheit einbezogen. Verbessert wird die Mitnahmemöglichkeit erworbener Betriebsrentenanwartschaften zu einem neuen Arbeitgeber. Abgeschafft werden der Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit für nach 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen. Für Erträge aus solchen Versicherungen, die nach dem 60. Lebensjahr nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren ausgezahlt werden, wird die Fünftelungsregelung zur Ermittlung der Steuerschuld angewendet, eine Berechnungsmethode des Einkommensteuergesetzes, um den Progressionseffekt der einmaligen Besteuerung der angesammelten Erträge zu mildern.

Amnestie abgelehnt

Der Finanzausschuss hatte einvernehmlich darauf hingewiesen, dass durch die geplante Einführung von Rentenbezugsmitteilungen ab 2005 Fälle aufgedeckt werden, in denen Rentenbezieher auch in früheren Zeiträumen hätten Einkommensteuer zahlen müssen. Eine Amnestie für solche Fälle habe man abgelehnt. Die Finanzämter seien bei der Ermittlung der Sachverhalte jedoch an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Danach sei zu berücksichtigen, inwieweit der Ermittlungsaufwand das voraussichtliche steuerliche Ergebnis rechtfertigen würde. Die Belastung für die häufig hochbetagten Rentenbezieher müsse angemessen berücksichtigt werden.

Gegen das Votum der FDP beauftragte der Ausschuss die Regierung, bis Mitte 2008 über ein Besteuerungsverfahren für Leibrenten einschließlich der Werkspensionen zu berichten. Die Union kritisierte in ihrem Entschließungsantrag die Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit der Regelungen. Auch seien die Anforderungen für die Altersvorsorgeprodukte zu restriktiv. Die FDP betonte, die Riester-Rente sei gescheitert. Sie müsse durch eine einfache, kapitalgedeckte Säule der Alterssicherung ersetzt werden. vom


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.