Recht. Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter existenzgefährdenden Mietausfällen bei gleichbleibenden Unterhaltskosten. Mit einem Gesetzentwurf (15/2951) will der Bundesrat einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufnehmen lassen. So soll unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreicht werden. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
Die Bundesregierung stimmt der Vorlage nicht zu. Für ein Sonderkündigungsrecht sehe sie aktuell weder ein rechtliches noch ein praktisches Bedürfnis, da das geltende Recht Vermietern unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine Kündigung in Abrissfällen ermögliche, heißt es in der Gegenäußerung. bob