Die SPD machte in den Beratungen nochmals deutlich, Ziel des Vorhabens sei es, Recht zu straffen und den Betroffenen schneller gerecht zu werden. Die Sozialdemokraten freue es, dass die Union den nun gemeinsam erarbeiteten Entwurf mittragen könne. Sie äußerten die Überzeugung, damit würden die Justizverfahren schneller, kostengünstiger und gerechter werden.
Die CDU/CSU legte dar, man habe gemeinsam auf die Anhörung zu den Gesetzentwürfen am 12. November vorigen Jahres reagiert. Das "Destillat" aus den unterschiedlichen Entwürfen sei ihres Erachtens positiv ausgefallen. Man könne diesem "vernünftigen parlamentarischen Vorgehen" deshalb zustimmen.
Bündnis 90/Die Grünen und die FDP äußerten ebenfalls ihr Einverständnis. Die Liberalen bemerkten aber einschränkend, es sei ihrer Meinung nach "unschädlich", diesem Gesetzesvorhaben zuzustimmen, da es keinerlei gravierende, aus ihrer Sicht unerwünschten Änderungen enthalte.
In der Zivilprozessordnung soll unter anderem ein Paragraph geändert werden, der es erlaubt, dass mit Einverständnis der Parteien das Gericht die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen könne. Das Einverständnis könne auf einzelne Beweiserhebungen beschränkt werden.
Ferner könnten in der Strafprozessordnung Zeugen nur vereidigt werden, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussagen oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig halte. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (15/1491) wurde am 1. Juli bei Enthaltung der CDU/CSU mit den Stimmen der Koalition und der FDP ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Union zur "Korrektur von Fehlern" beim neuen Revisionsrecht (15/1098), der mit den Stimmen der Koalition und der FDP zurückgewiesen wurde.