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Nr. 43 / 18.10.2004
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bob

Sicherheitsfirmen besser kontrollieren

Initiative der Unionsfraktion
Auswärtiges. Die Bundesregierung soll bekräftigen, dass Auslandseinsätze privater militärischer Sicherheitsunternehmen im Auftrag Deutschlands an dieselben Regeln gebunden sind, wie sie für Bundeswehr-Einsätze in fremden Staaten und deutsche Polizeikräfte gelten. Dies fordert ein Antrag (15/3808) der CDU/CSU-Fraktion.

Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts und den damit geänderten weltpolitischen Rahmenbedingungen, so führt die Union aus, erlebten private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen in bewaffneten Konflikten einen kontinuierlichen Aufschwung. Ihr Aufgabenfeld sei breit gestreut und reiche von Beratung, Training und logistischer Unterstützung über Minenräumen bis hin zu Kampfeinsätzen.

Ein völkerrechtliches Regime zum Umgang mit den in bewaffneten Konflikten für öffentliche oder private Auftraggeber tätigen privaten Sicherheitsunternehmen oder ihren Beschäftigen existiere bislang nicht. Nur wenige Staaten hätten für diesen Bereich nationale Regelungen geschaffen. Es gebe deshalb "erhebliche Unsicherheiten" bezüglich des Status der in den Konflikt involvierten Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen wie auch bezüglich der Verantwortung und damit der Haftung für mögliche Rechtsverstöße. Viele Länder hätten zwar den Einsatz ihrer Staatsbürger als Söldner verboten, kontrollierten aber das Geschäftsgebaren der bei ihnen ansässigen privaten Sicherheitsunternehmen im Ausland kaum.

Das Recht im Kriege habe sich "mühsam" herausgebildet. Es drohe nun, durch die privaten Sicherheitsunternehmen unterlaufen zu werden. Es müsse verhindert werden, dass die privaten Sicherheitsunternehmen bei militärischen Einsätzen durch die fehlenden völkerrechtlichen Bestimmungen quasi uneingeschränkt agieren und damit das bestehende Kriegsvölkerrecht, an das das Militär gebunden sei, unterlaufen können. Die CDU/CSU fordert deshalb unter anderem von der Bundesregierung, eine Registrierung von privaten Sicherheitsunternehmen einzuführen und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse zu verpflichten. Durch einen Verhaltskodex sei eine Selbstregulierung der Unternehmen zu fordern.

Es müsse geprüft werden, ob beim Einsatz privater militärischer Sicherheitsunternehmen klare Haftungsbedingungen einschließlich klarer Regelungen für die Verfolgung von Straftaten in Einsatzgebieten gelten. Gegebenenfalls seien solche Regelungen zu schaffen. Dabei sollte der Auftrag gebende Staat bei Verletzung seiner Aufsichtspflicht mithaften.

Die Union fordert auch, die internationale Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern durch Deutschland zu ratifizieren. Ferner seien die Bestrebungen der Vereinten Nationen zu unterstützen, um die bestehenden Völkerrechtsinstrumente zum Söldnertum durch weitere eigenständige völkerrechtliche und nationale Regelungen zu ergänzen.

Gedacht ist dabei unter anderem an Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Sicherheitsunternehmen und deren Auftraggebern. Des Weiteren fordert die Unionsfraktion, die Legalisierung des Geschäftsbereichs durch gesetzliche Regelungen in Form der Registrierung, Lizenzierung und Bindung für den jeweiligen Einsatz voranzutreiben. Die Rahmenbedingungen dafür seien in Verträgen festzulegen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.