Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung will Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen und hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (15/5226) vorgelegt. Der Bundestag hat ihn am 14. April zur Beratung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwiesen. Dadurch soll die Regierung unter anderem ermächtigt werden, die Inhalte und die Verwendung von Energieausweisen vorzugeben und zu bestimmen, welche Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Anlage darzustellen sind.
Die Regierung verweist darauf, dass weite Bereiche, die von der EU-Gebäuderichtlinie erfasst sind, von der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2001 bereits abgedeckt sind. Allerdings könnten auf der Basis des jetzigen Energieeinsparungsgesetzes nicht alle Regelungsgegenstände der Richtlinie umgesetzt werden. Es fehlten Ermächtigungen, um den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von bereits bestehenden Gebäuden einzuführen und die Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtungen erstellen zu können.
Spielraum für die Mitgliedstaaten
Ferner betont die Regierung, mit dem Entwurf beschränke sie sich auf die unbedingt erforderlichen Änderungen des Energieeinsparungsgesetzes, damit die Richtlinie fristgerecht, nämlich bis spätestens 4. Januar 2006, in deutsches Recht umgesetzt werden kann. Betroffen sei vor allem das Recht der Bau- und Wohnungswirtschaft. Die Gebäuderichtlinie verpflichte die EU-Staaten, differenzierte Anforderungen sowohl an neuen als auch an bestehenden Gebäuden einzuführen. Dabei hätten die Mitgliedstaaten einen teilweise erheblichen Spielraum, wie sie die Vorgaben umsetzen.
Was die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angeht, so sollen die Mitgliedstaaten der EU bei größeren Gebäuden gewährleisten, dass die "technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme" der dezentralen Energieversorgung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Fern-/Blockheizung oder Fern-/Blockkühlung sowie von Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen vor Baubeginn berücksichtigt wird.
Die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz erfasse die energetisch relevanten Elemente des Gebäudes, die Ausgestaltung der Gebäudehülle und die Anlagentechnik einschließlich weiterer Faktoren, die auf den Energieverbrauch des Gebäudes Einfluss haben. Die Bußgelder sollen zudem an die "allgemeine Kaufkraftentwicklung angepasst" werden. Angesichts des im Gebäudesektor eingesetzten Kapitals sei eine "deutlich über dem gesetzlichen Mindestrahmen" liegende Androhung erforderlich, heißt es.
Für die Wirtschaft und die privaten Haushalte können als Folge der auf der Grundlage dieses Gesetzes geplanten Verordnungen Kosten entstehen, so die Regierung. Derzeit könne über deren Höhe jedoch nichts gesagt werden, da Inhalt und Umfang der Verordnungen noch nicht bestimmt seien.