Plastische Chirurgie ist keine Ware, die kommerziell vermarktet werden sollte, sondern es geht um eine Patientenbehandlung", betonte die Vertreterin der Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen (VDPC), Constanze Neuhann-Lorenz: "Es geht um Leiden, die gemindert werden sollen. Die Vermarktung einer solchen Patientenbehandlung als Ware ist geradezu pervers." Sie unterstützte damit den Vorschlag des Bundesrates, Werbung für Schönheitsoperationen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit zu verbieten.
In weniger drastischen Worten aber dennoch deutlich signalisierte auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Zustimmung zu dem Entwurf. Dieser sieht vor, nicht nur suggestive, irreführende Werbung für solche Eingriffe, sondern auch Vorher-/Nachhervergleiche zu verbieten. Vzbv-Vertreter Thomas Isenberg verwies in dem Zusammenhang auf die "erheblichen Risiken für die Patienten und für die Solidargemeinschaft", die sich aus solchen Verfahren ergeben würden. Allerdings plädierte der Verband für eine weitergehende Regelung und forderte ein komplettes Werbeverbot "aufgrund der steigenden Anzahl solcher Operationen bei Kindern und Jugendlichen".
Christoph Fiedler vom Bundesverband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) betonte, dass es "sicherlich viele Entwicklungen gibt, die man nicht gut heißen kann". Aber dennoch sei zu fragen, ob allein die Werbung dafür verantwortlich sei, denn irreführende Werbung sei bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt verboten. Eine der kritischsten Positionen bezog der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Die vorgesehene Gesetzesänderung sei mit dem Leitbild des informierten und aufgeklärten Durchschnittsverbrauchers nicht in Einklang zu bringen, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Auch den Hinweis auf den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen ließ der Verband nicht gelten. Schließlich seien Schönheitsoperationen an Minderjährigen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Grundsätzlich stimmten die Experten den Plänen der Koalition zu, Werbung für verschreibungsfreie Medikamente zu liberalisieren. In einem Entwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (15/5316), mit dem die nationalen Vorschriften mit europäischem Recht in Einklang gebracht werden sollen, ist eine solche Liberalisierung vorgesehen. Eine Neuregelung sei erforderlich, schreibt die vzbv in ihrer Stellungnahme, "da das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit durch die Herausnahme der rezeptfreien Medikamente aus der Erstattungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenkasse gestiegen ist". Allerdings sei es notwendig, weiter Beschränkungen aufrecht zu erhalten, wenn es um meldepflichtige Infektionskrankheiten, bösartige Tumorneubildungen oder Suchtkrankheiten gehe. Der Verband der privaten Krankenversicherung regte an, den Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass Fach- und Gebrauchsinformationen aller zugelassenen Arzneimittel, die nicht Werbezwecken dienen, von einem Werbeverbot ausgespart bleiben. Da in anderen europäischen Ländern solche Informationen zum Teil über das Internet bezogen werden können, ginge das Verbot ins Leere, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Außerdem hätte er den Nachteil, dass deutsche Verbraucher falsche und in Deutschland nicht gültige Informationen erhalten würden.
Zur Diskussion stand auch die im dem Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung der Informationen auf Packungsbeilagen an europäische Richtlinien. Sie wurde von den Experten zwar überwiegend positiv bewertet. Allerdings befürworteten sie eine längere Übergangsfrist, um die nötigen Umstellungen durchzusetzen.