Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 25 - 26 / 20.06.2005
Zur Druckversion .
vom

Kürzere Bezugsdauer tritt erst 2008 in Kraft

Arbeitslosengeld I
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat das Inkrafttreten der verkürzten Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I vom 31. Januar 2006 auf den 31. Januar 2008 verschoben. Entsprechende Änderungen im Sozialgesetzbuch nahm er am 17. Juni gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP an, indem er einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/5556, 15/5602) in der am 15. Juni vom Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beschlossenen Fassung (15/5714) zustimmte. Die Kosten dieser Verlängerung beziffern sich den Angaben zufolge in den Jahren 2007 bis 2010 auf knapp 7,96 Milliarden Euro.

Finanzielle Auswirkungen haben auch die beschlossene Verlängerung der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, des Existenzgründungszuschusses und des Vermittlungsgutscheins bis Ende 2007. Besonders zu Buche schlägt der Existenzgründungszuschuss, für den von 2006 bis 2010 Ausgaben von rund 2,5 Milliarden Euro angesetzt sind. Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag, dass Arbeitnehmer künftig schon mit dem vollendeten 45. Lebensjahr und in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten bei ihren Aktivitäten durch die Übernahme der Weiterbildungskosten unterstützt werden.

Bis Ende 2007 verlängert werden die erleichterten Befristungsmöglichkeiten, die ältere Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Aufnahme befristeter Beschäftigung erweitert, wenn zwischen dem Beginn einer Befristung "ohne sachlichen Grund" und dem Ende eines vorhergehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegt. Insofern wird das Verbot wiederholter befris-teter Beschäftigung gelockert. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der FDP zur Lockerung dieses Verbots (15/5270), der eine wiederholte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber schon nach Ablauf von drei Monaten erlauben wollte. Diese Sperrzeit würde ausreichen, um unerwünschte Kettenarbeitsverträge entstehen zu lassen, so die Liberalen.

Im Ausschuss hatte die SPD betont, mit der Verlängerung der Übergangsfrist bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld werde auf die angespannte Situation am Arbeitsmarkt reagiert und auf das Sicherheitsbedürfnis älterer Arbeitnehmer Rücksicht genommen. Die Union nannte es unverständlich, dass sich die Koalition wieder in die "Frühverrentungsfalle" begeben wolle, die alle als falsch erkannt hätten. Der mühsam erreichte Beschäftigungszuwachs an älteren Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren werde konterkariert. Auch sei die Zweijahresfrist bei wiederholten befristeten Beschäftigungen halbherzig. Sie werde nicht den erwünschten Effekt haben. Die Bündnisgrünen wiesen auf die Bedeutung der Zuschüsse für Existenzgründungen hin, die wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin gezahlt werden müssten, um Beschäftigung zu schaffen. Die FDP meinte unter Hinweis auf ihren Gesetzentwurf, damit würde ein Einstellungshemmnis, wie es die jetzige Sperrregelung befristeter Arbeitsverhältnisse darstelle, beseitigt.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.