Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 28 - 29 / 11.07.2005
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Von Götz Hausding

Harte Zeiten für Graffiti-Sprayer

Bundesrat beschließt Strafrechtsänderungen
Für Graffiti-Sprayer brechen harte Zeiten an. Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 8. Juli mit großer Mehrheit eine Verschärfung des Tatbestandes der Sachbeschädigung. Es kommt nun nicht mehr darauf an, dass durch das Sprayen die Gebäudesubstanz geschädigt wird. Schon die Schmiererei selbst kann strafbar sein. Für die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) bedeutet die Annahme des Gesetzes "das hoffentlich gute Ende eines langen gesetzgeberischen Weges".

Ein konsequentes Einschreiten gegen Graffiti sei dringend nötig, so Schubert, auch wenn sie grundsätzlich nicht die Meinung teile, dass strafrechtliche und strafprozessuale Regelungen permanent verändert und verschärft werden sollten.

Ziel müsse es sein, den meist jugendlichen Sprayern deutlich vor Augen zu führen, dass unerlaubtes Sprayen strafbar ist. Das Strafrecht sollte daher nicht nur auf das Beschädigen oder Zerstören einer Sache abstellen, sondern auch die Fälle erfassen, in denen das äußere Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten verändert wird. Damit werde der Ermittlungsaufwand für Polizei und Staatsanwaltschaft wesentlich reduziert, Sachverständigengutachten wären nicht mehr erforderlich und die Strafverfahren würden deutlich beschleunigt. Eines müsse allerdings auch klar sein: das Problem Graffiti lasse sich mit Strafgesetzen allein nicht bekämpfen.

Präventive sozialpädagogische Maßnahmen müssten ergriffen werden, um den Jugendlichen den Respekt vor dem Eigentum des Anderen zu lehren, so die Justizsenatorin weiter. Die Hauptverantwortung dafür liege in den Familien und den Schulen - dies gelte es mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erinnerte an den langen Kampf um ein Graffiti-Bekämpfungsgesetz. Schon 1999 habe der Bundesrat einen ersten Entwurf vorgelegt. "Über ein Trauerspiel senkt sich heute vorläufig ein Vorhang", sagte Merk.

Kritik an der langen Vorlaufzeit

Es seien vornehmlich die Grünen gewesen, denen eine dringend notwendige Rechtsanpassung nicht gepasst hätte. So seien sechs Jahre vergangen, ehe man sich habe verständigen können. Doch auch der heute vorliegende Gesetzentwurf sei nicht vollends zufrieden stellend. So sei gewissermaßen kurz vor Torschluss noch eine weitere Einschränkung in den Tatbestand eingebaut worden, der die Strafverfolgung tendenziell erschweren werde. Um das Gesetz zeitnah in Kraft treten zu lassen, werde man aber dennoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichten - Opfer und auch die Praxis der Strafverfolgung warteten auf eine Regelung.

Auch der Baden-Württembergische Staatsminister Wolfgang Reinhart (CDU) kritisierte die lange Vorlaufzeit des Gesetzes. Es sei bemerkenswert, wie eine kleine Minderheit die Verschärfung so lange habe verhindern können. Nun habe man das Gesetz, doch die Freude sei nicht ungetrübt. Zum Ende wurde, so Reinhard, eine Fußangel eingefügt. So sei im Gesetzestext von einer "nicht nur vorübergehenden" Veränderung der Substanz die Rede. Diese unklare Regelung führe mit Sicherheit zu praktischen Anwendungsproblemen. Es sei damit zu rechnen, dass nun wieder aufwendige Sachverständigengutachten nötig sein würden, um zu klären, ob es sich um eine "vorübergehende" Veränderung handle. "So war das nicht gewollt", sagte der Minister. Sein Fazit ist: das Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung. Man werde aber sehr streng beobachten, ob es auch wirke.

Aus der Sicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) war die lange Debatte um das Gesetz "wichtig und nötig". Die Regelung dieser Strafbarkeitslücke sei nicht einfach gewesen. Die gefundenen Lösungen seien besser als die Vorschläge des Bundesrats, der den Begriff des "Verunstaltens" in die Sachbeschädigungsdelikte einführen wollte.

Die Entscheidung, ob eine Straftat vorliege oder nicht, dürfe aber nicht von subjektivem Schönheitsempfinden oder Geschmack abhängen. Ein Straftatbestand benötige objektive Merkmale. Anderenfalls würden in den Gerichten künftig Kunstdebatten geführt, so Zypries. Sie verteidigte auch die eingebaute "Erheblichkeitsklausel". Man dürfe das Gesetz nicht so fassen, dass Kreidezeichnungen von Kindern bestraft würden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.