Gesundheit. Ein Gesetz zum nationalen Grundstoffrecht sowie zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (16/39) passierte am 15. Dezember in geänderter Fassung den Bundestag. Bei Stimmenthaltung der FDP sprachen sich alle Fraktionen für die Aufnahme von Regelungen in das Gesetz aus, denen zufolge künftig alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, in das Ausgleichsverfahren beim Mutterschutzgeld einbezogen werden. Beschlossen wurde auch, dass Angestellte am Umlageverfahren zur Entgeltfortzahlung beteiligt werden, in das bisher nur Arbeiter einbezogen sind, sowie dass Ersatz- und Betriebskrankenkassen an beiden Umlageverfahren beteiligt werden. Damit wird einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom November 2003 zur Ablösung des Lohnfortzahlungsgesetzes Rechnung getragen. Das BVG hatte einen Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit sowie gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung von Mann und Frau festgestellt. Dem Gerichtsbeschluss zufolge ist der Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld dann nicht mehr verfassungsgemäß, wenn beim Umlageverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz diese Kosten nur den Kleinbetrieben erstattet werden.