Internationales
Parlamentarier-Gruppen
Allgemeine Informationen zu den Parlamentariergruppen
Die außenpolitischen Beziehungen des
Deutschen Bundestages zu den Parlamenten auswärtiger Staaten
werden derzeit von 52 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen,
einschließlich des Freundeskreises Berlin-Taipei, gepflegt.
Ihr Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den nationalen
Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen. In
erster Linie geht es dabei um den Informations- und
Meinungsaustausch mit Parlamentariern, daneben bestehen aber auch
Kontakte zu Regierungsvertretern und Repräsentanten der
Zivilgesellschaft. Dabei bieten sich zahlreiche Gelegenheiten,
unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen und voneinander zu
lernen. Neben der Förderung parlamentarisch demokratischer
Strukturen spielen die Stärkung der Menschenrechte, die
Mitwirkung bei der Bewältigung von Krisen und die
parlamentarische Kontrolle der Außenpolitik der
Bundesregierung eine besondere Rolle.
Struktur
Parlamentariergruppen sind interfraktionelle Zusammenschlüsse ohne eigene Satzung oder Geschäftsordnung. Es können nur Abgeordnete Mitglied sein, und zwar in maximal fünf Parlamentariergruppen. Die Mitgliedschaft spiegelt ein besonderes Interesse an den Beziehungen zu den jeweiligen Partnerstaaten wider. Oft sind bereits bestehende persönliche Kontakte, ein besonderer außenpolitischer Arbeitsschwerpunkt, die Nähe des Wahlkreises zur Staatsgrenze oder im Wahlkreis bestehende wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen in den Partnerstaat ausschlaggebend für die Entscheidung zur Mitgliedschaft in einer bestimmten Parlamentariergruppe. Zu Beginn einer jeden Wahlperiode werden die Parlamentariergruppen durch das Präsidium neu konstituiert. Dabei werden Gesamtzahl und Struktur der Parlamentariergruppen vom Ältestenrat festgelegt. Die Verteilung der Vorsitze erfolgt unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen. Daneben können die Fraktionen, denen nicht der Vorsitz einer Gruppe zufällt, ein Vorstandsmitglied benennen.
Historie
Die Bildung von Parlamentariergruppen geht auf die Initiative der Interparlamentarischen Union (IPU) zurück, in der Deutschland seit 1951 vertreten ist. Mit den in den Parlamenten der IPU-Mitgliedstaaten bestehenden Parlamentariergruppen sollten die halbjährlich stattfindenden interparlamentarischen Konferenzen der IPU um bilaterale Gesprächsmöglichkeiten ergänzt werden. Die ersten Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages wurden in der 3. Wahlperiode (1957 - 1961) gegründet. Dazu zählten Gruppen für parlamentarische Beziehungen zu Afrika, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Die Zahl der Parlamentariergruppen ist mit zunehmendem Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages an außenpolitischen Themen in den vergangenen Wahlperioden stetig gestiegen. Aufgrund geopolitischer Entwicklungen hat sich auch die Zusammensetzung der Parlamentariergruppen verändert. Aus politischen Erwägungen wurden Staaten in multilateralen Parlamentariergruppen zusammengefasst oder neue Gruppen gegründet. Aus den 28 Parlamentariergruppen in der 10. Wahlperiode sind mittlerweile in der 16. Wahlperiode 52 Parlamentariergruppen und zwei Länderbeauftragte (für Bosnien und Herzegowina sowie für die Republik Moldau) geworden. Die Länderbeauftragten sind Ansprechpartner für ausgewählte Staaten, zu denen es keine Parlamentariergruppe gibt.
Aufgaben und Aktivitäten
Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind bestrebt, möglichst häufig mit den Abgeordneten der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Auf diese Weise werden auch deutsche Positionen erläutert und vermittelt. Als Ergebnis solcher Begegnungen fließen die Erfahrungen anderer Parlamente in die Arbeit der deutschen Abgeordneten ein, werden aber nur selten unmittelbar sichtbar, da politische Entscheidungen noch von vielen anderen Faktoren beeinflusst werden. Die Parlamentariergruppen treffen sich außerdem zu Mitgliederversammlungen, Vorträgen und Gesprächen über die politische Situation im Partnerstaat. Die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen in Berlin gibt den Abgeordneten eine weitere Möglichkeit zur Information.
Die Parlamentariergruppen haben die Möglichkeit, einmal pro Legislaturperiode Abgeordnete aus einem Partnerparlament nach Deutschland einzuladen und eine Delegationsreise in den Partnerstaat zu unternehmen. Diese Begegnungen tragen zum besseren gegenseitigen Verständnis sowie zur Vertiefung der bestehenden Kontakte bei und zeichnen sich fast immer durch eine sehr offene und unbefangene Gesprächsatmosphäre aus. Mitglieder der Parlamentariergruppen müssen weniger Rücksicht auf internationale diplomatische Zwänge nehmen als Regierungsvertreter und können ihre Standpunkte auch in schwierigen Kontexten und bei politisch sensiblen Themen, wie zum Beispiel Menschenrechte, deutlich formulieren. Ferner steht ihnen meist ein breites Spektrum von Gesprächspartnern zur Verfügung, zu dem auch die örtlichen Vertreter der politischen Stiftungen und die Kooperationspartner aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gehören.
Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind Ansprechpartner für eine Vielzahl ausländischer Besucher des Deutschen Bundestages aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, die sich über die politische Lage in Deutschland oder das deutsche parlamentarische System und die Arbeit des Deutschen Bundestages unterrichten wollen. Insbesondere für Staaten, die am Anfang ihrer demokratischen Entwicklung stehen, sind die Erfahrungen in Deutschland sehr hilfreich. Die interfraktionelle Zusammensetzung der Parlamentariergruppen ist dabei ein wichtiges Symbol gelebter demokratischer Umgangsformen und gibt Parlamentariern junger Demokratien ein anschauliches Beispiel für ausgewogene Standpunktvertretung und sachliche Auseinandersetzung mit Andersdenkenden. Begegnungen mit Oppositionellen stärken zudem die demokratischen Kräfte in den Partnerstaaten. Parlamentariergruppen können auch Beiträge zu Konfliktlösungen leisten, indem sie den Vertretern der Konfliktparteien Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen auf neutralem Boden bzw. unter unparteiischer Moderation bieten.
Kontakt
Die Parlamentariergruppen haben kein eigenes Budget und können daher keine Stipendien vergeben oder Zuschüsse für humanitäre Initiativen bereitstellen. Auch ist es nicht möglich, für Dritte Recherchen durchzuführen und Informationsmaterial zusammenzustellen. Selbstverständlich sind die Vorstände der Parlamentariergruppen aber stets an relevanten aktuellen Informationen über ihre Partnerstaaten interessiert. Entsprechende Zuschriften sollten unmittelbar an die Mitglieder der Vorstände gerichtet werden (Name des Abgeordneten, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Das Sekretariat der Parlamentariergruppen im Referat PB 3, das die Arbeit der Parlamentariergruppen betreut, steht für Auskünfte gerne zur Verfügung:
Deutscher Bundestag - Verwaltung - Referat PB 3, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: parlamentariergruppen@bundestag.de
Struktur
Parlamentariergruppen sind interfraktionelle Zusammenschlüsse ohne eigene Satzung oder Geschäftsordnung. Es können nur Abgeordnete Mitglied sein, und zwar in maximal fünf Parlamentariergruppen. Die Mitgliedschaft spiegelt ein besonderes Interesse an den Beziehungen zu den jeweiligen Partnerstaaten wider. Oft sind bereits bestehende persönliche Kontakte, ein besonderer außenpolitischer Arbeitsschwerpunkt, die Nähe des Wahlkreises zur Staatsgrenze oder im Wahlkreis bestehende wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen in den Partnerstaat ausschlaggebend für die Entscheidung zur Mitgliedschaft in einer bestimmten Parlamentariergruppe. Zu Beginn einer jeden Wahlperiode werden die Parlamentariergruppen durch das Präsidium neu konstituiert. Dabei werden Gesamtzahl und Struktur der Parlamentariergruppen vom Ältestenrat festgelegt. Die Verteilung der Vorsitze erfolgt unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen. Daneben können die Fraktionen, denen nicht der Vorsitz einer Gruppe zufällt, ein Vorstandsmitglied benennen.
Historie
Die Bildung von Parlamentariergruppen geht auf die Initiative der Interparlamentarischen Union (IPU) zurück, in der Deutschland seit 1951 vertreten ist. Mit den in den Parlamenten der IPU-Mitgliedstaaten bestehenden Parlamentariergruppen sollten die halbjährlich stattfindenden interparlamentarischen Konferenzen der IPU um bilaterale Gesprächsmöglichkeiten ergänzt werden. Die ersten Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages wurden in der 3. Wahlperiode (1957 - 1961) gegründet. Dazu zählten Gruppen für parlamentarische Beziehungen zu Afrika, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Die Zahl der Parlamentariergruppen ist mit zunehmendem Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages an außenpolitischen Themen in den vergangenen Wahlperioden stetig gestiegen. Aufgrund geopolitischer Entwicklungen hat sich auch die Zusammensetzung der Parlamentariergruppen verändert. Aus politischen Erwägungen wurden Staaten in multilateralen Parlamentariergruppen zusammengefasst oder neue Gruppen gegründet. Aus den 28 Parlamentariergruppen in der 10. Wahlperiode sind mittlerweile in der 16. Wahlperiode 52 Parlamentariergruppen und zwei Länderbeauftragte (für Bosnien und Herzegowina sowie für die Republik Moldau) geworden. Die Länderbeauftragten sind Ansprechpartner für ausgewählte Staaten, zu denen es keine Parlamentariergruppe gibt.
Aufgaben und Aktivitäten
Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind bestrebt, möglichst häufig mit den Abgeordneten der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Auf diese Weise werden auch deutsche Positionen erläutert und vermittelt. Als Ergebnis solcher Begegnungen fließen die Erfahrungen anderer Parlamente in die Arbeit der deutschen Abgeordneten ein, werden aber nur selten unmittelbar sichtbar, da politische Entscheidungen noch von vielen anderen Faktoren beeinflusst werden. Die Parlamentariergruppen treffen sich außerdem zu Mitgliederversammlungen, Vorträgen und Gesprächen über die politische Situation im Partnerstaat. Die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen in Berlin gibt den Abgeordneten eine weitere Möglichkeit zur Information.
Die Parlamentariergruppen haben die Möglichkeit, einmal pro Legislaturperiode Abgeordnete aus einem Partnerparlament nach Deutschland einzuladen und eine Delegationsreise in den Partnerstaat zu unternehmen. Diese Begegnungen tragen zum besseren gegenseitigen Verständnis sowie zur Vertiefung der bestehenden Kontakte bei und zeichnen sich fast immer durch eine sehr offene und unbefangene Gesprächsatmosphäre aus. Mitglieder der Parlamentariergruppen müssen weniger Rücksicht auf internationale diplomatische Zwänge nehmen als Regierungsvertreter und können ihre Standpunkte auch in schwierigen Kontexten und bei politisch sensiblen Themen, wie zum Beispiel Menschenrechte, deutlich formulieren. Ferner steht ihnen meist ein breites Spektrum von Gesprächspartnern zur Verfügung, zu dem auch die örtlichen Vertreter der politischen Stiftungen und die Kooperationspartner aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gehören.
Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind Ansprechpartner für eine Vielzahl ausländischer Besucher des Deutschen Bundestages aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, die sich über die politische Lage in Deutschland oder das deutsche parlamentarische System und die Arbeit des Deutschen Bundestages unterrichten wollen. Insbesondere für Staaten, die am Anfang ihrer demokratischen Entwicklung stehen, sind die Erfahrungen in Deutschland sehr hilfreich. Die interfraktionelle Zusammensetzung der Parlamentariergruppen ist dabei ein wichtiges Symbol gelebter demokratischer Umgangsformen und gibt Parlamentariern junger Demokratien ein anschauliches Beispiel für ausgewogene Standpunktvertretung und sachliche Auseinandersetzung mit Andersdenkenden. Begegnungen mit Oppositionellen stärken zudem die demokratischen Kräfte in den Partnerstaaten. Parlamentariergruppen können auch Beiträge zu Konfliktlösungen leisten, indem sie den Vertretern der Konfliktparteien Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen auf neutralem Boden bzw. unter unparteiischer Moderation bieten.
Kontakt
Die Parlamentariergruppen haben kein eigenes Budget und können daher keine Stipendien vergeben oder Zuschüsse für humanitäre Initiativen bereitstellen. Auch ist es nicht möglich, für Dritte Recherchen durchzuführen und Informationsmaterial zusammenzustellen. Selbstverständlich sind die Vorstände der Parlamentariergruppen aber stets an relevanten aktuellen Informationen über ihre Partnerstaaten interessiert. Entsprechende Zuschriften sollten unmittelbar an die Mitglieder der Vorstände gerichtet werden (Name des Abgeordneten, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Das Sekretariat der Parlamentariergruppen im Referat PB 3, das die Arbeit der Parlamentariergruppen betreut, steht für Auskünfte gerne zur Verfügung:
Deutscher Bundestag - Verwaltung - Referat PB 3, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
E-Mail: parlamentariergruppen@bundestag.de
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/int_bez/allgemein