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Gleichstellung in der Privatwirtschaft - brauchen wir neue Gesetze?

Männer und Frauen sind nach der Verfassung gleichberechtigt. Nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dennoch sind bis heute Frauen trotz gleichwertiger Qualifikation gerade in Leitungsfunktionen stark unterrepräsentiert; häufig werden sie für gleiche Arbeit schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Welche Maßnahmen sollte der Staat ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen auch in privaten Unternehmen zu fördern? Sind gesetzliche Vorschriften die richtige Lösung oder sollte man lieber auf freiwillige Vereinbarungen setzen? Sind Gleichstellungsmaßnahmen eine Belastung oder ein Gewinn für die Unternehmen?

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 Allgemeine Beiträge 08.08.01 [37]

 Zukunftsfähige Lösungen sind erforderlich 08.08.01 [10]
SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages

 Statement der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 08.08.01 [8]
CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages

 Ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft ist dringend erforderlich 08.08.01 [19]
Irmingard Schewe-Gerigk, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Irmingard.Schewe-Gerigk@bundestag.de

 Den Blick stärker auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen richten 08.08.01 [3]
Ina Lenke, F.D.P.-Fraktion
ina.lenke@bundestag.de

 Kanzler-Konsens gegen Frauen 08.08.01 [6]
Beitrag der PDS-Bundestagsfraktion

Quelle: http://www.bundestag.de/live/forum/archiv_fam/gleichstellung/
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