Sitzverteilung im 16. Deutschen Bundestag
Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Zur Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag für ein von dem englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickeltes Modell. Danach werden die zu vergebenden Sitze im Bundestag mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Reste, die sich bei der Berechnung ergeben, geteilt. In einem weiteren Zählgang werden die direkt gewählten Abgeordneten von der für jedes Land ermittelten Gesamtzahl abgezogen.
Fraktion | Direktmandate | Landeslisten | gesamt |
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16 Überhangmandate, 7 für die CDU/CSU, 9 für die SPD | |||
CDU/CSU | 150 | 76 | 226 |
SPD | 145 | 77 | 222 |
FDP | - | 61 | 61 |
DIE LINKE. | 3 | 51 | 54 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 | 50 | 51 |
Bundestag gesamt | 299 | 315 | 614 |