Pressedokumentation
Benutzung
Lesesaal der Pressedokumentation
© DBT
Die Benutzungsbedingungen für die
Pressedokumentation sind in der nachfolgend aufgeführten
Benutzungsordnung festgelegt:
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE PRESSEDOKUMENTATION
November 2002
Im Einvernehmen mit der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten gilt für die Pressedokumentation folgende Benutzungsordnung:
§ 1 Aufgaben
Das Referat Pressedokumentation des Deutschen Bundestages hat folgende Aufgaben:
§ 2 Benutzerkreis
§ 3 Benutzung
§ 4 Haftung
§ 5 Ausführungsbestimmungen
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit:
Mo: 8.00 bis 16.00 Uhr
Di. bis Do.: 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 14.00 Uhr
Im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Lageplan) besteht keine Möglichkeit Speisen oder Getränke zu erwerben oder eine Kantine aufzusuchen.
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE PRESSEDOKUMENTATION
November 2002
Im Einvernehmen mit der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten gilt für die Pressedokumentation folgende Benutzungsordnung:
§ 1 Aufgaben
Das Referat Pressedokumentation des Deutschen Bundestages hat folgende Aufgaben:
- Arbeitstägliche Erstellung der elektronischen Pressemappe
mit Presseartikeln zu tagesaktuellen Schwerpunktthemen und
Bereitstellung im Intranet des Deutschen Bundestages,
- Auswertung und Erschließung von in- und
ausländischen Tages- und Wochenzeitungen zur aktuellen
Information,
- Archivierung der Presseartikel im elektronischen Pressearchiv
und Bereitstellung im Intranet des Deutschen Bundestages
- Archivierung ausgewählter Zeitungen im Zeitungsarchiv
(gebunden oder als Mikrofilm),
- Auskunft und Recherche aus Pressematerialien: aus dem elektronischem Pressearchiv, dem papiergestützten Presseausschnittsarchiv, dem Zeitungsarchiv sowie aus externen Presseinformationsangeboten; Erstellung von Pressedokumentationen zu speziellen Themen.
§ 2 Benutzerkreis
- Die Pressematerialien stehen den Abgeordneten, den
Ausschüssen und den sonstigen parlamentarischen Gremien sowie
der Verwaltung des Deutschen Bundestages zur Verfügung. Nur
dieser Benutzerkreis hat die Zugriffsberechtigung zu den
elektronischen Pressematerialien über das Intranet des
Deutschen Bundestages
- Mit Ausnahme der elektronischen Pressematerialien können
alle Pressematerialien, d.h. das Presse-Altarchiv sowie das
Zeitungsarchiv, außerdem benutzt werden:
- für dienstliche Zwecke von Behörden des Bundes, der
Länder und Gemeinden sowie von Gerichten (amtliche
Benutzung),
- für Forschungen, die der Wissenschaft dienen und deren
Ergebnisse in wissenschaftlicher Form veröffentlicht werden
sollen (wissenschaftliche Benutzung),
- zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, die der
Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen (publizistische
Benutzung),
- bei nachgewiesenem berechtigten Interesse, ohne dass hierauf
ein Anspruch besteht(sonstige Benutzung).
- Die Benutzung zu Zwecken nach Abs. 2 kann zugunsten der in Abs.
1 genannten Berechtigten eingeschränkt werden.
- Für die in Abs. 1 genannten Berechtigten werden auf Anforderung Pressedokumen-tationen erstellt, Recherchen vorgenommen und Auskünfte erteilt. Soweit Beauftragte handeln, soll die Auftragserteilung nachgewiesen werden.
§ 3 Benutzung
- Die Auskunft der Pressedokumentation ist während der
Regelarbeitszeit, in den Sitzungswochen bis 19.00 Uhr
erreichbar.
- Bei der Benutzung der Pressematerialien sind Urheber- und
Persönlichkeitsrechte zu beachten. Das elektronische
Pressearchiv ist über das Intranet des Deutschen Bundestages
zugänglich. Die Vervielfältigung, Verbreitung und
öffentliche Aufführung aller elektronisch gespeicherten
Pressematerialien der Pressedokumentation außerhalb des
Deutschen Bundestages ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht
gestattet; gleiches gilt für die aus externen Datenbanken
recherchierten Presseinformationen. Die Presseausschnitte in
Papierform sowie die archivierten Zeitungen können im
Presse-Altarchiv bzw. im Zeitungsarchiv eingesehen werden. Die
Benutzung dieser Pressematerialien durch Externe vollzieht sich im
Rahmen eines öffentlich-rechtlichen
Nutzungsverhältnisses. Eine Ausleihe ist nicht
möglich.
- Alle Pressematerialien in Papierform oder als Mikrofilm sind sorgfältig zu behandeln. Das Anbringen von Vermerken oder Unterstreichungen in den Texten ist nicht zulässig. Die innere und äußere Ordnung der Presseausschnitte darf nicht verändert werden.
§ 4 Haftung
Bei Beschädigung oder Verlust
von Pressematerialien ist der Benutzer ersatzpflichtig.
§ 5 Ausführungsbestimmungen
Im Rahmen dieser Benutzungsordnung
können durch die Leitung der Unterabteilung Parlamentarische
Information Ausführungsbestimmungen erlassen werden, die von
den Benutzern zu beachten sind.
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit:
Mo: 8.00 bis 16.00 Uhr
Di. bis Do.: 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 14.00 Uhr
Im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Lageplan) besteht keine Möglichkeit Speisen oder Getränke zu erwerben oder eine Kantine aufzusuchen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/pressedok/benutzung