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Überhangmandate

Überhangmandate treten dann auf, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete in den Bundestag entsendet als ihr nach Berechnung der Sitzverteilung zustehen. Im 15.Deutschen Bundestag gab es zunächst fünf Überhangmandate, vier für die SPD und eines für die CDU/CSU.

Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181716a
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