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Debatte
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Berlin - Bonn
Die Debatte

Eröffnung der Sitzung
34. Sitzung
Bonn, den 20. Juni 1991
Beginn: 10.00 Uhr

Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15, den einzigen Tagesordnungspunkt unserer heutigen Sitzung auf, der ganz nüchtern heißt:

Beratung der Anträge zum Parlaments- und Regierungssitz.

Jeder weiß, um was es heute geht, um die Entscheidung in der Frage Bonn/Berlin.

Bevor wir mit der Beratung beginnen, bitte ich um Aufmerksamkeit für einige wichtige Hinweise zum Ablauf der heutigen Debatte und der Abstimmungen.

Wir haben im Ältestenrat über folgende Punkte Einvernehmen erzielt: Für die heutige Aussprache wird keine Zeitbegrenzung vorgeschlagen. Zunächst soll jeder der vorliegenden Anträge 15 Minuten lang begründet werden. Dann folgen zwei Stunden Debatte, die nach dem bekannten Schlüssel aufgeteilt werden.

Anschließend, ab etwa 13.30 Uhr, wird die Aussprache mit Fünfminutenbeiträgen fortgesetzt, in der Art der Aktuellen Stunde. Der Ältestenrat empfiehlt, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer zusammen mit den Antragstellern dafür Sorge tragen, dass sich in Rede und Gegenrede die verschiedenen Richtungen abwechseln.

Auf Kurzinterventionen soll heute angesichts der ohnehin kurzen Redezeit verzichtet werden, auch um die Abfolge sicherzustellen.

Reden können Sie angesichts der großen Zahl auch zu Protokoll geben. Sie sind dann im Bundestagsprotokoll.

(Beifall im ganzen Hause)

Der Ältestenrat geht auch davon aus, dass Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben werden, zumal alles, was in einer solchen Erklärung gesagt werden soll, auch in einem Fünfminutenbeitrag in der Aussprache vorgetragen werden kann. Wenn es Erklärungen gibt, werden sie jedenfalls erst nach der Abstimmung aufgerufen.

Wann die Aussprache zu Ende ist, läßt sich noch nicht genau sagen. Die Abstimmungen werden in jedem Fall namentlich sein. Sie werden nicht vor 18 Uhr stattfinden.

(Heiterkeit)

Uns liegen fünf Anträge auf den Drucksachen 12/814, 12/815, 12/816, 12/817 und 12/818 vor. Für das Abstimmungsverfahren ist im Ältestenrat folgende Verständigung erzielt worden: Zunächst soll nacheinander namentlich abgestimmt werden über den von den Antragstellern so genannten »Konsensantrag Berlin/Bonn« sowie über den Antrag »Erhaltung der Funktionsfähigkeit«. Diese Anträge liegen Ihnen auf den Drucksachen 12/817 und 12/816 vor.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nach unserer Geschäftsordnung ein Antrag schon angenommen ist -- das ist jetzt wichtig --, wenn die Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen. Enthaltungen werden für die Feststellung der Mehrheit also nicht berücksichtigt.

Die übrigen Anträge - genannt »Bundesstaatslösung«, Bonn-Antrag, und »Vollendung der Einheit Deutschlands«, Berlin-Antrag, sowie der Antrag »Ausschließlich Berlin« - sollen nach dem Vorschlag des Ältestenrates in einem § 50 GO entsprechenden Verfahren zur Abstimmung gestellt werden.

Das bedeutet: Alle drei Anträge werden auf einer Stimmkarte aufgeführt. Sie müssen auf dieser Karte oben Ihren Namen mit der Angabe Ihrer Fraktion bzw. Gruppe eintragen, und zwar bitte leserlich in Blockschrift und eventuell mit Ortszusatz. Sie haben eine Stimme, die Sie einem der Vorschläge geben können. Die Karten enthalten außerdem einen Kreis für Nein und für Enthaltung. Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz enthalten, sind ungültig.

Bitte beachten Sie folgendes: Bei diesem Verfahren fällt der schlechtestplazierte Vorschlag heraus, und es kommt zu einem Stichentscheid zwischen den beiden bestplazierten Vorschlägen. Der Stichentscheid entfällt nur dann, wenn der bestplazierte Vorschlag schon die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Das bedeutet, dass er mehr Stimmen erhalten haben muss als die übrigen Anträge zusammen zuzüglich der Nein-Stimmen.

Die Stimmkarten werden ab 16 Uhr hier im Ersatzplenarsaal bereitgehalten.

Sie benötigen für die Teilnahme an den Abstimmungen außerdem Ihre Wahlausweise sowie Ihre Karten für namentliche Abstimmungen. Ich bitte Sie, diese rechtzeitig Ihren Fächern zu entnehmen.

Abschließend möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Das geschilderte Abstimmungsverfahren, auf das sich der Ältestenrat verständigt hat, ist vom Deutschen Bundestag in vergleichbaren Fällen auch schon früher angewandt worden. Es stellt eine sinngemäße Anwendung des in § 50 unserer Geschäftsordnung vorgesehenen Verfahrens dar. In den Einzelheiten ist das Verfahren aber modifziert, so dass es sich insoweit um eine Abweichung von unserer Geschäftsordnung handelt.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir so verfahren?

(Zustimmung)

-- Das ist der Fall. Damit ist dies mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Als erster hat der Abgeordnete Blüm das Wort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/berlin/debatte/bd_eroef
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