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Juni 01/1998
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Höchstgrenze anheben

(um) Nach Auffassung des Bundesrates ist die Höchstgrenze der Deckungsvorsorge für Schäden aus der Nutzung von Kernenergie, die Inhaber einer atomrechtlichen Genehmigung zu erbringen haben, mit 500 Millionen DM zu niedrig angesetzt. Die Länderkammer will deshalb mit einem Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes erreichen, daß die Höchstgrenze auf 5 Milliarden DM angehoben wird (13/10483).
Damit sei der gesetzlichen Verpflichtung zur Erhaltung des realen Wertes der Deckungsvorsorge Genüge getan und werde den Entwicklungen der Versicherungsmärkte sowie neuen Erkenntnissen im Hinblick auf die Risikozurechnung bei der Kernenergienutzung Rechnung getragen, wird argumentiert. Die staatliche Freistellungsverpflichtung soll auf 1 Milliarde DM begrenzt bleiben.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme den Entwurf abgelehnt. Sie zieht ein umfassend vorbereitetes Gesetzgebungsverfahren vor, das alle änderungsbedürftigen Regelungen des Atomhaftungsrechtes aufgreift und von ihr für die kommende Legislaturperiode vorbereitet werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801056b
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