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Juni 01/1998
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Intersputnik umsetzen

(po) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (13/10725) vorgelegt, durch den das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "Intersputnik" aus dem Jahre 1971 und ein Protokoll vom November 1996 mit Korrekturen dieses Abkommens in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Der Bundestag hat ihn am 28. Mai an den Postausschuß überwiesen.
"Intersputnik" wurde den Angaben zufolge von Bulgarien, Ungarn, der DDR, Kuba, der Mongolei, Polen, Rumänien, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei gegründet, um die Zusammenarbeit und Koordinierung des internationalen Fernmeldesystems über künstliche Erdsatelliten zu gewährleisten. Derzeit gehörten dieser Organisation 22 Staaten an. Die Bundesregierung habe zum Zeitpunkt der deutschen Vereinigung der "Intersputnik"-Organisation mitgeteilt, daß sie in die bisherige Mitgliedschaft der DDR eintritt und die aus dem Abkommen resultierenden Verpflichtungen übernimmt.
Die Korrekturen des Abkommens beziehen sich nach Darstellung der Bundesregierung vor allem auf eine Anpassung der Organisationsstruktur an die Herausforderungen des internationalen Telekommunikationsmaktes und an die Organsationsstrukturen bei anderen internationalen Satellitenorganisationen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801061d
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