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Juli 02/1998
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Diabetes-Plan der SPD abgelehnt

(ge) Einen Antrag der SPD (13/10822) mit der Forderung, einen "Nationalen Aktionsplan Diabetes" zur besseren medizinischen Versorgung der rund 6 Millionen Zuckerkranken in Deutschland zu initiieren, hat der Bundestag am 18. Juni abgelehnt.

Die Sozialdemokraten hatten in ihrem Papier erläutert, die Bundesregierung habe sich bereits 1989 mit der Unterzeichnung der St.-Vincent-Deklaration der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren die diabetesbedingten Amputationen um die Hälfte, die diabetesbedingten Erblindungen und die Fälle von Nierenversagen um ein Drittel zur reduzieren. Weiteres Ziel sei die Verringerung der Sterblichkeitsrate und der Krankheitshäufigkeit durch Herzkrankheiten und Schlaganfälle gewesen. Die Bundesregierung habe diese Verplichtung jedoch "schlichtweg ignoriert", so daß sich die Versorgung der zuckerkranken Menschen in der Bundesrepublik nicht verbessert, sondern im Gegenteil verschlechtert habe.
Schlecht behandelte Zuckerkranke, so die Sozialdemokraten, koste die Krankheit zwischen acht und zehn Jahre ihres Lebens. Zudem entstünden der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unnötige Leistungsausgaben in Milliardenhöhe. Der Bundestag sollte deshalb die Regierung auffordern, die St.-Vincent-Deklaration verbindlich zum gesundheitspolitischen Ziel zu erklären und im Rahmen einer Selbstverpflichtung sicherzustellen, bis zum Jahr 2003 die diabetischen Erblindungen und das diabetesbedingte Nierenversagen um ein Drittel sowie die diabetesbedingten Amputationen um die Hälfte zu reduzieren. Darüber hinaus soll die Regierung bis Anfang 1999 einen qualitätsgesicherten, flächendeckenden, interdisziplinären Versorgungsplan erarbeiten und dem Parlament als Basis für einen "Nationalen Aktionsplan Diabetes" vorlegen.
Dazu sei es notwendig, eine Kommission einzusetzen, der medizinisches, diabetologisch orientiertes Fachpersonal, Vertreter der Kostenträger, der Selbsthilfegruppen und Patientenverbände angehören.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802032b
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