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Juli 02/1998
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Keine Chance für ein Bonus-Malus-System

(as) Drei Initiativen der Opposition zur Förderung der Teilzeitbeschäftigung hat der Bundestag am 24. Juni abgelehnt. Er folgte damit der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung. (13/10463).
Die SPD-Fraktion wollte mit ihrem Antrag 13/7522) gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um etwa im Arbeitszeitgesetz die Ankündigung des Bundeskanzlers umzusetzen, regelmäßige Beschäftigung zu beschränken und die Tarifvertragsparteien bei Lösungen für einen Abbau von Überstunden zu unterstützen. Zu diesem Zwecke sollte der Bundestag eine gesetzliche Regelung vorbereiten, um die noch vorhandenen Hindernisse im Arbeitsrecht zu beseitigen.
Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Antrag (13/7800) ein "Bonus-Malus-System" als Anreiz zur Verkürzung der Arbeitszeiten und zum Abbau von Überstunden gefordert. Die Fraktion hatte erläutert, eine Politik, die auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Arbeitszeitverkürzung setze könne einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. Da das Aushandeln von Arbeitszeiten Sache der Tarifparteien sei, habe sich die Politik darauf zu konzentrieren, die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Der Bundesrat hatte in seinen Gesetzentwurf (13/1888) dafür plädiert, der steigenden Arbeitslosigkeit durch Förderung der Teilzeitbeschäftigung entgegenzutreten. Sein Vorschlag zielte darauf ab, eine Beihilfe für diejenigen zu schaffen, die ihre Arbeitszeit reduzieren. Ferner sei ein gleitender Übergang von älteren Arbeitnehmerinnen vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu fördern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802036e
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