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Juli 02/1998
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Medienkunde im Unterricht

(fa) Fernsehtalkshows zu Themen, welche die "allgemein anerkannten sittlichen und moralischen Grenzen überschreiten", sollen nicht mehr am Nachmittag gesendet werden. Dies hat der Bundestag am 19. Juni beschlossen. Er entsprach damit einem Antrag der Koalitionsfraktionen (13/10798). Danach soll auch die Ausstrahlung indizierter Filme im Fernsehen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten verhindert werden. Das Parlament forderte die Landesregierungen auf, entsprechend tätig zu werden.
An die Verantwortlichen für Inhalte und Programme in den Medien appellierten die Abgeordneten, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die Verbreitung strafrechtlich relevanter und jugendgefährdender Inhalte zu unterbinden. Auch Eltern sollten ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden. Außerdem stimmte der Bundestag dafür, Medienkunde als eigenständiges Unterrichtsfach oder als integralen Bestandteil im Schulunterricht verankern sowie Medienpädagogik noch stärker in der außerschulischen Jugendbildung zu berücksichtigen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802039c
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