Blickpunkt
September 03/1998
GTZ hat "politisch sorgfältig" gearbeitet(en) Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die existierenden Grenzen in Afrika nur dann verändert werden, wenn dafür auf friedlichem Wege eine einvernehmliche Einigung zwischen allen Beteiligten getroffen worden ist. Das betont sie in ihrer Antwort (13/11247) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien (13/11130) und legt weiter dar, die in den Länderberichten Äthiopien und Eritrea benutzten Karten seien durch die jeweiligen deutschen Botschaften offiziellen Besuchern überreicht worden.Für eine Kommentierung der Karte im Eritrea-Bericht vom Februar 1998 habe keine Notwendigkeit bestanden. Es sei bekannt gewesen, daß es zwischen Eritrea und Äthiopien "offene Grenzfragen" gebe. Bekannt gewesen seien aber auch die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen und die Tatsache, daß eine gemeinsame Kommission zur einvernehmlichen Klärung aller offenen Grenzfragen eingesetzt war. Zu der Frage, wie die Bundesregierung die Tatsache beurteilt, daß mit Hilfe der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) eine Karte der äthiopischen Provinz Tigray gedruckt wurde, auf der Gebiete auf bisherigem Territorium Eritreas eingezeichnet sind, die von äthiopischer Seite beansprucht werden, führt die Regierung aus, die Herstellung der Karte sei eine eigenverantwortliche Angelegenheit Äthiopiens gewesen. Zu den Projektaktivitäten des Vorhabens der Technischen Zusammenarbeit "Förderung des Primärschulwesens" (Beginn 1995) habe lediglich die Finanzierung dieser Karte ohne jede inhaltliche Mitwirkung gehört. Diese Vereinbarung sei in einer Zeit erfolgt, als die Grenzfragen nicht brisant waren. Nach ihrer Auffassung, so die Bundesregierung weiter, müsse die GTZ im allgemeinen die politischen Implikationen der Projektförderung abschätzen. In der Finanzierung der Karte der Region Tigray sehe sie jedoch keine Verletzung der politischen Sorgfaltspflicht der GTZ. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803053c