Blickpunkt
September 03/1998
Regelungsdichte im Handwerk verringern(wi) Die Novellierungen der Handwerksordnung 1994 und 1998 sind ohne greifbaren Erfolg geblieben. Sie hätten lediglich eine begrenzte "Insider-Liberalisierung" hervorgebracht, urteilt die Monopolkommission in ihrem zwölften Hauptgutachten 1996/1997 (13/11291), dem auch ein Anlagenband (13/11292) beigefügt ist. Am Kern der Regulierung, der Meisterprüfung als Zulassungsvoraussetzung für die selbständige Ausübung eines Handwerks, habe sich dagegen nichts geändert. Die hohe Regulierungsdichte des Handwerks, die in keinem anderen Staat der Europäischen Union erreicht werde, habe einen "massiven Eingriff in individuelle Freiheitsrechte" derjenigen zur Folge, die gehindert würden, selbständig ein Gewerbe auszuüben oder ihre betriebliche Tätigkeit in andere Handwerke auszudehnen. Es komme zu weniger Neugründungen und im Ergebnis zu weniger Arbeitsplätzen.Nach Auffassung der Monopolkommission können die Argumente der Qualitätssicherung und des Entstehens einer ruinösen Konkurrenzsituation als Begründung für die derzeitigen Marktzugangsbeschränkungen nicht aufrechterhalten werden. Diese befürchtete Entwicklung sei weder theoretisch begründbar noch durch Fakten belegt. Die Handwerksregulierung führt nach Einschätzung der Kommission zu Fehlentwicklungen. So sei das Preisniveau für handwerkliche Leistungen in Deutschland höher als erforderlich. Außerdem werde die Schwarzarbeit begünstigt. Daher müsse die Regulierung abgebaut werden, um die Handwerksmärkte für Neugründungen zu öffnen. Der Meisterbrief sollte daher als Berechtigung zur Gewerbeausübung abgeschafft und nur für die Lehrlingsausbildung vorgeschrieben werden. Die absehbare Entwicklung, vor allem die Ost-Erweiterung der Europäischen Union, werde die wirtschaftliche Situation des "Handwerksstandortes Deutschland" verschlechtern, heißt es im Gutachten. Das Handwerk selbst sollte die Deregulierung mehr als Chance denn als Bedrohung begreifen, so die Kommission, deren gesetzliche Aufgabe es ist, die Unternehmenskonzentration wettbewerbspolitisch zu beurteilen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803056c