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September 03/1998
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Mängel bei der DARA

(bf) Durch Unregelmäßigkeiten im Beschaffungswesen bei der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten (DARA) ist ein bezifferbarer Gesamtschaden von etwa 100.000 DM entstanden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (13/11237) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (13/10946) mit. Sie beruft sich dabei auf Prüfungen des Bildungs- und Forschungsministeriums.
Allerdings könne nur ein begrenzter Teil des Schadens hinreichend ermittelt und damit gegebenenfalls als Schadenersatzanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. So ließe sich beispielsweise in Fällen, bei denen vorschriftswidrig keine Ausschreibungen durchgeführt worden seien oder keine Vergleichsangebote eingeholt wurden, im nachhinein nicht ermitteln, ob Gegenstände günstiger hätten beschafft werden können. Bislang sind laut Regierung 50.000 DM als Schaden gerichtlich geltend gemacht worden.Einer Stellungnahme des Ministeriums an den Bundesrechnungshof zufolge trifft die Verantwortung für die festgestellten Organisationsmängel und Regelverstöße bei der DARA alle Hierarchiestufen. So sei auf der Arbeitsebene oftmals nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen und gegen bestehende Regelungen verstoßen worden. Der direkte Vorgesetzte habe es zudem an der gebotenen Anleitung und Kontrolle fehlen lassen. Auch die Geschäftsführungsebene sei ihrer Kontroll- und Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803058d
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