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September 03/1998
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Immissionsschutz soll geändert werden

(um) Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll geändert werden, um die rechtstechnischen Voraussetzungen für die Umsetzungen zweier EU-Richtlinien zu schaffen. Dabei handelt es sich laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (13/1118) zum einen um die Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, die sogenannte Seveso-II-Richtlinie.
Außerdem soll dem Entwurf zufolge die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte in deutsches Recht umgesetzt werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803059b
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