Blickpunkt
September 03/1998
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Antworten zu "Schutz vor Kriminellen: Innere Sicherheit"
Innere Sicherheit und innere Liberalität
Die Kriminalstatistik weist einen leichten Rückgang der Straftaten aus. Damit kann man sich aber nicht zufriedengeben. Der Staat ist verpflichtet, dieBürger bestmöglich vor Kriminalität zu schützen. Gerade die Jugendkriminalität kann man aber nur erfolgreich bekämpfen, wenn man deren Ursachen einbezieht. Erfahrungen aus den USA lehren, daß die Jugendkriminalität sinkt, wenn die jungen Menschen eine berufliche Perspektive haben. Eine gute Wirtschaftspolitik ist also die beste Kriminalpolitik. Die von der F.D.P. vorgeschlagenen Reformen für mehr Arbeitsplätze dienen zugleich dem Schutz vor Straftaten.
Zusätzlich brauchen Polizei und Justiz die notwendigen Eingriffsbefugnisse, um Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen. Die F.D.P. hat im Bundestag ihre Aufgabe erfüllt. In den letzten Jahren wurden fünfzig (!) Gesetze erlassen, so z. B. zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Korruption, der Sexualdelikte und der Geldwäsche. Elektronische Wohnraumüberwachung, Hauptverhandlungshaft und DNA-Analyse, beschleunigtes Verfahren und Zeugenschutz wurden geregelt, Europol wurde ratifiziert.
Bei all dem blieb der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt. Innere Sicherheit und innere Liberalität gehören für uns zusammen.
Fazit: Es gibt bei der inneren Sicherheit kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Wir brauchen weder die Video
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803074a