Blickpunkt
September 03/1998
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Antworten zu "Fremde Nachbarn: Ausländerpolitik"
Aus Fremden werden InländerInnen
Menschen, die hier geboren, hier aufgewachsen sind, als Ausländer, gar Gäste zu bezeichnen, ist widersinnig. Diesen Widersinn erzeugt aber das derzeitige Staatsangehörigkeitsgesetz, das auf das Abstammungsprinzip, das ius sanguinis, als Kriterium für die Staatsangehörigkeit abhebt und damit den nicht deutschstämmigen Teil der Einwohnerschaft der Bundesrepublik rechtlich zu Ausländern macht, der Ausländergesetzgebung unterwirft und von demokratischen (Wahl-)Rechten ausschließt. Ihre rechtliche Gleichstellung ist eine lang versäumte gesellschaftliche Aufgabe.Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geht es um eine Kernfrage unserer Demokratie. Denn kann sich ein demokratischer Staat auf Dauer leisten, einen bedeutenden - und wachsenden - Teil der Bevölkerung auszugrenzen? Ich denke nicht, will man nicht gesellschaftliche Verwerfungen und Isolierungen in Kauf nehmen. Dies gilt besonders für die Integration "ausländischer" Kinder und Jugendlicher.
Eine erleichterte Einbürgerung, ein Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, für alle Kinder, die hier geboren werden, eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 also, ist eine zentrale Voraussetzung für deren Integration. Das Ziel sind gleiche Rechte für alle Menschen in unserem Land. Mehrstaatigkeit ist dabei kein Tabu - wie in vielen anderen Ländern auch. Ihre vermehrte Hinnahme würde praktische und psychologische Barrieren der Einbürgerung abbauen.
Seit
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803075b