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November 04/1998
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Sozialcharta verbreiten

(as) Deutschland gehörte zu den ersten sieben Staaten, für die die europäische Sozialcharta (ESC) bereits 1965  in Kraft getreten ist, und hat insoweit "vorbildhaft"  gehandelt. Das betont die bisherige Regierung in ihrer Antwort (13/11415) auf eine Kleine Anfrage der SPD zur Haltung der Bundesregierung zur Ratifizierung und Anwendung der Europäischen Sozialcharta des Europarates (13/10460). In der Antwort heißt es, die Vertreter Deutschlands arbeiteten in den Gremien des Europarates bei den Beratungen zugunsten einer Verbreitung, Ratifizierung und Einhaltung der Europäischen Sozialcharta "konstruktiv" mit.
Die Regierung erläutert, die Zahl der Mitgliedstaaten des Europarates habe sich seit dem Wegfall des "Eisernen Vorhangs" ungefähr verdoppelt, und parallel dazu habe das Wohlstandsgefälle zwischen den Mitgliedern zugenommen. In den neueren Mitgliedstaaten müßten deshalb zunächst die Voraussetzungen für eine Ratifizierung der ESC geschaffen werden.
Wie die Bundesregierung darlegt, hat sie den bei dem zweiten Gipfeltreffen des Europarats im Oktober 1997 beschlossenen Aktionsplan, zu dem auch der Schwerpunktbereich "Sozialer Zusammenhalt" gehört, "voll mitgetragen". Zudem arbeite Deutschland aktiv im Regierungsausschuß für die ESC und in anderen Ausschüssen mit, die sich mit der Anwendung von Übereinkommen im sozialen Bereich befassen. Den Angaben zufolge beabsichtigt die Bundesregierung nicht, das Protokoll über das Kollektive Beschwerdeverfahren von 1996 zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Zur Begründung erläutert sie, das bisherige Berichtsüberprüfungsverfahren der ESC habe nicht zum Ziel gehabt, die nationalen Gesetzgeber durch Ausweitung der mit der Ratifikation übernommenen Verpflichtungen zu überspielen oder einem anderen Druck als dem des Rechtfertigungszwanges auszusetzen.
Das neue Verfahren nach dem Protokoll zur Änderung der ESC und in noch stärkerem Maße das Zusatzprotokoll zur ESC über Kollektivbeschwerden veränderten diese Konstellation erheblich. In der nationalen Diskussion nichtmehrheitsfähige Positionen könnten mit der Absicht in das Beschwerdeverfahren eingebracht werden, den nationalen Gesetzgeber zu überspielen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804028b
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