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Dezember 06/1998
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"In der EU die Möglichkeiten für mehr Beschäftigung nutzen"

(eu) Wichtigste Aufgabe in der Europäischen Union (EU) bleibt nach Ansicht der Mehrheit des Bundestages die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Das Parlament beschloß am 10. Dezember auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/181), die Bundesregierung solle deshalb mit den europäischen Partnern vereinbaren, die Möglichkeiten des Beschäftigungskapitels im Amsterdamer Vertrag in vollem Umfang zu nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Anträge der F.D.P. ( 14/90 neu) und der PDS ( 14/165) fanden im Parlament hingegen keine Mehrheit. Ein Antrag der CDU/CSU ( 14/159) wurde zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Die oppositionelle CDU/CSU bekräftigte ihre Ansicht, die Bundesregierung dürfe die notwendige Koordinierung nationaler Beschäftigungsstrategien nicht als Alibi für "kostspielige Strohfeuerprogramme" aus der EU-Kasse mißbrauchen. Die Fraktion betonte, der Vertrag von Amsterdam habe die Grundlagen dafür gelegt, die nationalen Beschäftigungsstrategien auf europäischer Ebene zu koordinieren. Zuständigkeit und Verantwortung für mehr Beschäftigung und flexibilisierte Arbeitsmärkte müßten aber bei den Mitgliedstaaten verbleiben.
Die PDS sprach sich hingegen für eine "aktive Beschäftigungsförderungspolitik der EU" aus, die in einem europäischen Beschäftigungspakt ihren Ausdruck finden müsse. Die Trennung von Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik einerseits sowie Wirtschafts-, Regional- und Strukturpolitik andererseits müsse überwunden werden.

Zusammenarbeit stärken

Der Bundestag forderte die Regierung auf Initiative von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen zudem auf, dem mit der Einführung des Euro steigenden Wettbewerbsdruck zwischen den Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion Rechnung zu tragen. Die EU dürfe sich nicht nur darauf beschränken, Maßnahmen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu koordinieren.
Vielmehr müsse sie auch ihre koordinierende Rolle aktiv nutzen, um die wirtschafts- und finanzpolitische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verstärken. Zu verabreden sind nach Ansicht von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen vor allem Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb sowie Sozial- und Umweltdumping. Insbesondere müsse der vereinbarte Verhaltenskodex bei der Unternehmensbesteuerung rechtsverbindlich werden. Die Abgeordneten wollen außerdem den grenzüberschreitenden Umweltschutz gestärkt wissen. Die dieses Jahr im walisischen Cardiff vereinbarte Strategie zur Einbeziehung der Umweltbelange in alle EU-Politikbereiche müsse konsequent umgesetzt werden. Dies stärke das Prinzip der Nachhaltigkeit im Binnenmarkt und in den Gemeinschaftspolitiken.
Bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sprach sich die Parlamentsmehrheit dafür aus, die Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit der europäischen Landwirtschaft auch im internationalen Rahmen zu fördern. Möglichkeiten der Landwirte, ihr Einkommen am Markt zu verdienen, müßten ausgebaut werden. Ziel der Reform müsse es darüber hinaus sein, die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Agrarpolitik zu senken und ihren Anteil am Haushalt der EU zurückzuführen. Nach Ansicht der CDU/CSU soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die nach dem jetzigen Beratungsstand zur Agenda 2000 zu befürchtenden höheren Ausgaben, neuen Einkommenseinbußen und eine wachsende Bürokratie in der europäischen Agrarpolitik zu verhindern. Wenn es jetzt darum gehe, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu stärken, dürften die Sicherung der bäuerlichen Einkommen, die hohen Verbraucher- und Tierschutzbestimmungen und die Zukunft der ländlichen Räume nicht vernachlässigt werden.
Die F.D.P. betonte in ihrer Vorlage, die Gemeinsame Agrarpolitik müsse eine stärkere Marktorientierung reformbedürftiger Sektoren zum Ziel haben. Die "überbordende Bürokratie" sei drastisch zurückzuschneiden, die Ausgaben insgesamt deutlich zu senken.
Die Mehrheit des Bundestages maß am 10. Dezember einem erfolgreichen Abschluß der Reformprojekte im Rahmen der Agenda 2000 "zentrale Bedeutung" für die weitere europäische Entwicklung zu. Komme es während der deutschen Ratspräsidentschaft zu einer Einigung, würden insbesondere die mittel- und osteuropäischen Staaten ein überzeugendes Signal erhalten, daß sich die EU "aktiv und zügig" ihrer Verantwortung für das Gelingen der Erweiterung stelle. Ziel der deutschen Präsidentschaft werde es darüber hinaus sein, "die Erweiterungverhandlungen dynamisch fortzuführen".

Schwung nicht bremsen

Zum gleichen Thema erklärte die CDU/CSU, der Schwung dieses Prozesses dürfe nicht gebremst werden. Die Regierung solle sicherstellen, daß bereits beim Treffen des Europäischen Rats in Köln "im Lichte der bis dahin erzielten Fortschritte" eine Entscheidung über den Beginn von Verhandlungen mit weiteren Beitrittskandidaten - wie etwa der Slowakei, Lettland und Litauen - getroffen wird. Die EU, so die Union weiter, müsse nach einem frühzeitigen Abschluß der internen und institutionellen Reformen ab dem Jahr 2002 fähig sein, erste Staaten aufzunehmen, welche die notwendigen Voraussetzungen erfüllten.
Die F.D.P. forderte dazu, bereits ab Ende  2002 sollten die ersten Beitritte mittel- und osteuropäischer Staaten zur EU erfolgen können. Die Liberalen begründeten ihre Position damit, die vergangenen Erweiterungsrunden und die Einführung der gemeinsamen Währung hätten gezeigt, daß konkrete Daten den Einigungsprozeß innerhalb der EU beschleunigten. Nur ein festes Beitrittsdatum zwinge die Union, die  internen Reformen rechtzeitig abzuschließen.
Die PDS hielt zur Erweiterung der Union fest, die beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas seien als gleichberechtigte Partner der EU anzuerkennen. Ihre Integration in die Gemeinschaft könne in Stufen erfolgen, um gesellschaftliche und wirtschaftliche Verwerfungen in diesen Ländern zu vermeiden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806018
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