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Dezember 06/1998
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Lasten gerechter verteilen ­ Beitragssätze stabil halten

(ge) Mit 339 Ja-Stimmen gegen 210 Nein-Stimmen - bei 29 Enthaltungen - hat der Bundestag am 10. Dezember dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV; 14/24) in der vom Fachausschuß geänderten Fassung ( 14/157) zugestimmt. Dieses sogenannte Vorschaltgesetz hat nach Angaben der Initiatoren zum Ziel, zu einer sozialgerechten Krankenversicherung zurückzukehren, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Dies schließe eine paritätisch finanzierte Krankenversicherung ein. Zugleich seien die Finanzierungsgrundlagen der GKV dauerhaft zu stabilisieren und ein weiterer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge zu stoppen.

Solidarprinzip stärken

Den Angaben zufolge dient die Initiative dazu, dem Solidarprinzip den ihm gebührenden Stellenwert wieder einzuräumen, die Finanzgrundlagen zu stabilisieren und die Voraussetzungen für eine grundlegende Strukturreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2000 zu schaffen. Das Gesetz, das zum 1. Januar 1999 in Kraft treten soll, sieht konkret vor, die Ausgaben in der GKV zeitlich befristet zu begrenzen. Zahnersatz wird wieder zur Sachleistung erklärt und der Ausschluß der Zahnersatzleistungen für nach 1978 Geborene rückgängig gemacht. Bei Zahnersatz zahlen die Patienten 50 Prozent der Kosten, bei regelmäßigem Arztbesuch gibt es einen Bonus von 10 bis 15 Prozent.
Zugleich werden bestimmte Zuzahlungen aufgehoben und die Arzneimittelzuzahlung für Medikamente, auf die in der Regel chronisch Kranke und ältere Patienten angewiesen sind, gemindert. Bisher zahlen Patienten je nach Packungsgröße 9,11 und 13 DM dazu. Ab Januar sinken die Beträge auf 8,9 und 10 DM. Außerdem wird der sogenannte Koppelungsmechanismus abgeschafft. Er sah vor, daß die Zuzahlungen automatisch ansteigen, wenn eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht.
Das "Krankenhaus-Notopfer" (20 DM pro Jahr pro Versichertem, die zur Instandhaltung der Kliniken noch für die Jahre 1998 und 1999 erhoben werden sollten) wird für diese Jahre ausgesetzt. Ferner werden Elemente der Privaten Krankenversicherung, wie Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung für Pflichtversicherte und Selbstbehalt, zurückgenommen. Auch wird die Befristung im gesamten Risikostrukturausgleich gestrichen, so daß über 2001 hinaus Ausgleichsleistungen erfolgen können. Zu den Zuzahlungen, die entfallen, gehören auch die geplante Erhöhung von 0,50 DM pro Arzneimittelverordnung. Ebenso werden die vorgesehenen Erhöhungen von einer Mark pro Krankenhaus- und Kurtag nicht erhoben. Die im Psychotherapeutengesetz vorgesehene Zuzahlung von zehn Mark pro Sitzung, die zum 1. Januar 1999 fällig geworden wäre, soll nicht erhoben werden.

Befreiung möglich

Für chronisch Kranke gibt es eine Sonderregelung. So soll derjenige, der für Zuzahlungen zu Fahrtkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel ein Prozent seines Bruttoeinkommens im Jahr aufwenden muß, davon befreit werden. Das soll auch für jene gelten, die wegen Krankheit in Dauerbehandlung sind. Anträge gibt es bei den Kassen, die in Zweifelsfällen den medizinischen Dienst der Versicherung einschalten können. Mit der rot-grünen Initiative wird ferner eine Budgetierung eingeführt, so daß die Ausgaben in den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens begrenzt werden. So wird für die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, die aufgrund bereits abgeschlossener Strukturverträge erbracht werden, ein zusätzlicher Finanzierungsspielraum von höchstens 0,6 Prozent der Gesamtvergütungen zur Verfügung gestellt. Bei der Vereinbarung der Höhe der Gesamtvergütung für das Jahr 1999 ist die Entwicklung der Zahl der Mitglieder in den Bezugsjahren 1997 und 1998 sowie im Budgetierungsjahr 1999 zu beachten.
In dem Gesetz heißt es, die Steigerungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen je Mitglied seien in den neuen und in den alten Bundesländern unterschiedlich ausgefallen. Das Gesetz stelle sicher, daß sich die Entwicklung der Gesamtvergütungen in Ost- und Westdeutschland an der durchschnittlichen bundesweiten Steigerungsrate orientiere. Die dafür notwendigen Honorarverteilungen sollen von der kassenärztlichen Bundesvereinigung durchgeführt werden. Durch die mit dieser Regelung verbundene zusätzliche Erhöhung der Arzthonorare in den neuen Ländern sollen Fehleinschätzungen bei der Bestimmung der Gesamtvergütungen für das Jahr 1993 durch das Gesundheitsstrukturgesetz korrigiert werden.

Ausgaben begrenzen

Zur gesetzlichen Begrenzung der Kassenausgaben im Bereich zahnärztlicher Behandlung im Jahr 1999 sollen je eine Ausgabenobergrenze für den Leistungsbereich Zahnerhaltung und für den Leistungsbereich Zahnersatz und Kieferorthopädie eingeführt werden. Angesichts der Ausgabenrückgänge der zahnärztlichen Leistungen insgesamt in den ersten drei Quartalen des Jahres 1998 gegenüber 1997 schaffe die Vorschrift die Voraussetzungen dafür, daß sich die zahnärztlichen Leistungen im kommenden Jahr wieder normalisieren können. Die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen für die Budgets der zahnärztlichen Leistungen (ohne Prophylaxe) gingen davon aus, daß die zahnerhaltenden Maßnahmen auf hohem Niveau erhalten bleiben und die prothetischen Leistungen, dem langfristigen Trend zur Verbesserung der Mundgesundheit folgend, zurückgehen. Aus diesem Grund, so der Gesetzgeber, würden zwei getrennte Budgets vorgeschrieben und das Budget für Zahnersatz und Kieferorthopädie gegenüber 1997 um 5 Prozent abgesenkt.
Dennoch entstehe gegenüber 1998 eine "deutliche Steigerungsmöglichkeit". Somit könne die 1998 durch die Einführung der Festzuschüsse eingetretene Sonderentwicklung bei Zahnersatz teilweise ausgeglichen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806021
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