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Dezember 06/1998
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Zur Zentralbank Abkommen gebilligt

(aw) Der Bundestag hat am 10. Dezember den Weg dafür freigemacht, einen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der Europäischen Zentralbank (EZB) an deren Sitz in Frankfurt zu schaffen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/70) zu einem von ihr mit der EZB am 18. September 1998 geschlossenen Abkommen fand auf Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses ( 14/168) die Zustimmung des Parlaments.
Unter anderem werden in dem Abkommen die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Bank sowie ihrer amtlichen Kommunikation und Korrespondenz gewährleistet. Zudem unterliegt die Bank nicht dem deutschen Datenschutzrecht und die Beschäftigungsbedingungen ihrer Bediensteten nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806033a
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