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Dezember 06/1998
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Anonymisierungsanträge erst ab 2003 zugelassen

(in) Anonymisierungsanträge hinsichtlich Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR können erst ab 2003 gestellt werden. Dies hat der Bundestag mit großer Mehrheit am 10. Dezember beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/149).
In ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf ( 14/92) hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. darauf hingewiesen, nach geltendem Recht sei der zuständige Bundesbeauftragte verpflichtet, ab dem 1. Januar 1999 auf Antrag bestimmte personenbezogene Informationen in den Unterlagen unkenntlich zu machen. Da die Unterlagen aber noch immer nicht vollständig erschlossen seien, würden sich daraus "erhebliche praktische Schwierigkeiten" in der Bearbeitung ergeben, die einen zur Zeit nicht überschaubaren Arbeitsaufwand zur Folge haben könnten. Daneben bestehe eine Konfliktsituation zwischen den zahlreichen noch anhängigen Akteneinsichtsanträgen und den künftigen Anonymisierungsanträgen in bezug auf den Inhalt und den zeitlichen Vorgang.
Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/91) wurde zuvor im Innenausschuß von der Union zurückgezogen. Die Fraktion hatte darin gefordert, Anträge auf Anonymisierung in den Stasi-Unterlagen erst ab dem 1. Januar 2005 zuzulassen. Damit stimmte im Ausschuß neben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. auch die CDU/CSU für die Initiative von Koalition und Liberalen. Die PDS enthielt sich.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806037c
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