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Dezember 06/1998
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Parteien bekommen 15 Millionen mehr

(in) Die absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien soll von jährlich 230 Millionen DM auf 245 Millionen DM angehoben werden. Dies hat der Bundestag am 3. Dezember beschlossen. Damit folgten die Parlamentarier einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/122), einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. ( 14/41) in geänderter Fassung anzunehmen (vgl. Blickpunkt 5/98, S. 55). Eine Änderung gegenüber der ursprünglichen Vorlage legt unter anderem fest, daß das Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft treten soll.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806039c
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