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Dezember 06/1998
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Plenum ist für Buchpreisbindung

(ku) Das System der Buchpreisbindung soll im deutschen Sprachraum erhalten bleiben. Dafür hat sich der Bundestag am 10. Dezember im Rahmen einer Debatte zur deutschen Präsidentschaft im Europäischen Rat in der ersten Hälfte des kommenden Jahres ausgesprochen. Er nahm damit einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/182) an. Das "bewährte System der Preisbindung für Bücher" sei eine entscheidende Grundlage dafür, daß es in Deutschland eine beispielhafte Titelvielfalt, ein flächendeckendes Netz von breit sortierten Buchhandlungen auch außerhalb der Ballungsräume sowie ein spezialisiertes Verlagswesen gebe. Durch die Preisbindung würden zudem Arbeitsplätze garantiert und eine qualitativ und quantitativ umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Büchern gewährleistet.
Das Buch ist nach Ansicht des Parlaments nicht nur Wirtschaftsgut, sondern zugleich elementares Kulturgut. Deshalb sei im deutschen Wettbewerbsrecht die Preisbindung für Verlagserzeugnisse als Ausnahme vom Kartellverbot zulässig und gesetzlich verankert worden. Wenn die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zwischen Deutschland und Österreich durch die Europäische Kommission untersagt würde, wäre als Folge davon auch die nationale Bindung nicht mehr zu halten. Im übrigen würde ein solches Verbot auch die Preisbindung in der Schweiz gefährden und damit eine Drittwirkung auf ein Land entfalten, welches auf die Entscheidung innerhalb der Europäischen Union keinen unmittelbaren Einfluß nehmen könne.
Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU ( 14/166) wurde demgegenüber abgelehnt. Darin hatte die Unionsfraktion gefordert, die Bundesregierung solle im Rahmen ihrer deutschen EU-Präsidentschaft die von Schriftstellern und Verlagen zu Recht geltend gemachte kulturpolitische Bedeutung der Buchpreisbindung für anspruchsvolle Literatur gegenüber der Europäischen Kommission durchsetzen.
Zudem sieht die Fraktion laut Antrag in der Absichtserklärung der Bundesregierung, im Rahmen einer Steuerreform ein generelles Verbot der Teilwertabschreibung einzuführen, eine ähnlich gravierende Gefährdung der Vielseitigkeit des deutschen Verlagswesens. Davon wären gleichzeitig auch die wirtschaftlichen Existenzbedingungen vieler Autoren und Autorinnen betroffen. Daher forderten die Abgeordneten eine Korrektur dieser Reformabsichten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806040d
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