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Februar 01/1999
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Schutz der Abgeordneten neu regeln

(in) Eine Neuregelung des Schutzes der parlamentarischen Beratungen hat die F.D.P.-Fraktion mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes ( 14/183) gefordert.

Die Freien Demokraten sind der Auffassung, daß der Schutz der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages auch an seinem künftigen Sitz in Berlin gewährleistet sein müsse. Der Umzug des Bundestages biete die Gelegenheit, "nicht lediglich den Umfang des befriedeten Bannkreises um das Reichstagsgebäude fest - zulegen, sondern auch die Anforderungen an den Schutz gesetzlich neu zu bestimmen".

Wie die Abgeordneten in ihrer Initiative weiter darlegen, sei dabei einerseits das Funktionieren des demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses zu gewährleisten, andererseits müßten nicht gerechtfertigte Einschränkungen der grundrechtlich garan tierten Versammlungsfreiheit vermieden werden.

Diesen, durch die Rechtsprechung präzisierten verfassungsrechtlichen Anforderungen werde das Bannmeilengesetz von 1955, das in Bonn innerhalb des befriedeten Bannkreises öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge grundsätzlich verbiete, nicht gerecht.

Strafmaß herabsetzen

Zur Lösung des genannten Problems schlägt die Liberalen vor, "öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb eines befriedeten Bezirks um den Bundestag" künftig grundsätzlich zuzulassen, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages nicht zu befürchten sei. Man denke hier insbesondere an die sitzungsfreien Zeiten.

Ferner schlagen die Abgeordneten vor, den Straftatbestand der Bannkreisverletzung in eine Ordnungswidrigkeit umzuwandeln und damit den Strafrahmen herabzusetzen. In ihrer Begründung weisen die Freien Demokraten zudem darauf hin, es gehe nicht darum, Bürger aus dem Umfeld der Abgeordneten zu "verbannen". Der Begriff "Bannmeile" solle daher auch nicht weiter verwandt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901027b
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