Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Februar 1999 Inhaltsverzeichnis >
Februar 01/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Tierschutz soll Staatsziel werden

(re) Mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes ( 14/207) zur Änderung des Grundgesetzes will die F.D.P. den Tierschutz in der Verfassung verankern. In ihrer Begründung verweisen die Freien Demokraten darauf, der Tierschutz werde bei der Abwägung in Konfliktfällen mit Verfassungsrechtsgütern regelmäßig nachrangig behandelt. Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz in Form einer Staatszielbestimmung hebe diese Nachrangigkeit auf und gewährleiste seine wirksame Durchsetzung. Man schlage daher vor, in Artikel 20a als Absatz 2 anzufügen: "Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt."

Auch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/282) sowie die PDS ( 14/279) brachten eigene Gesetzentwurf zur Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ein. Die Herleitung der von der F.D.P. vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Absicherung des Tierschutzes aus Artikel 20a des Grundgesetzes ("Umweltschutz") genügt nach Auffassung der Regierungsfraktionen nicht. In ihm sei die "Arterhaltung und eventuell der Schutz der Lebensräume der Tiere vor Zerstörung enthalten", nicht aber der Schutz des einzelnen Tieres vor vermeidbaren "Leiden, Schäden oder Schmerzen".

Diese Regelungslücke gelte es zu schließen durch Ergänzung des Grundgesetzes mit einem neuen Artikel 20b: "Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden und in ihren Lebensräumen geschützt."

Der Gesetzentwurf der PDS sieht vor, einen neuen Absatz zum Artikel 20a einzufügen, in dem explizit auch auf die Zulässigkeit von Tierversuchen eingegangen wird. Der neue Absatz solle lauten: "Tiere werden in ihrer artgemäßen Haltung vor der Zerstörung ihrer Lebensräume sowie vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden geschützt. Tierversuche sind nur zulässig, wenn sie für die Entwicklung der Gesundheit von Menschen unerläßlich sind."

Am 21. Januar wurden diese Gesetzesvorlagen in erster Lesung im Plenum beraten. Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, hinsichtlich des Tierschutzes gebe es einen "breiten gesellschaftlichen Konsens", niemand sei dagegen. Es sei daher "paradox", über die Einführung eines Staatszieles zu streiten. Man "widersetze" sich seitens der Union jedem "parteitaktischen Kalkül" und habe daher auch keinen eigenen Entwurf erstellt. Man wolle keine Verfassung mit "wirkungslosen" Sätzen, sondern eine schlanke, die "einklagbare Rechte gibt".

Die Gesetzentwürfe wurden vom Bundestag an den federführenden Rechtsausschuß überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901031a
Seitenanfang
Druckversion