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April 03/1999
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Den Afrikanischen Entwicklungsfonds auf mehr als 5 Milliarden DM aufstocken

(en) Der Afrikanische Entwicklungsfonds soll auf 5,19 Milliarden DM für 1999 bis 2001 aufgestockt werden. Das erklärte die Vertreterin der Bundesregierung am 17. März im Fachausschuß und erläuterte weiter, der Anteil der Bundesrepublik daran läge bei 9 Prozent. Die Regierung habe zugesagt, 467 Millionen DM zu zahlen. Ein Problem habe sich bei den Verhandlungen zur Aufstockung ergeben, da sich ein strukturelles Defizit von 20 Prozent ergeben habe, was bedeute, nur für 80 Prozent des Gesamtvolumens gebe es Zusagen der beteiligten Länder.

Dabei hätten vor allem kleinere Länder, aber auch die Schweiz, Indien, Saudi­Arabien und Kuwait ihren Anteil reduziert. Großbritannien, Frankreich, Schweden, die USA und Österreich hingegen hätten ihren Anteil erhöht. Die deutsche Seite habe ihre Zusage unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gemacht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe jedoch auch noch inhaltliche Vorbehalte geäußert. Die Unterdeckung, so die Regierungsvertreterin, habe sich erst im Laufe der Verhandlungen ergeben.

An die Abgeordneten appellierte die Regierungsvertreterin, sich für eine Einhaltung der Zusage einzusetzen. Die Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds würden benötigt, um Reformländer bei ihren Demokratiebemühungen und der Armutsbekämpfung zu unterstützen. Bei der Vergabe der Mittel spielten auch die politische Stabilität und die Maßnahmen der jeweiligen Länder zur Bekämpfung der Korruption eine Rolle.

Auf Nachfrage der SPD erläuterte die Regierungsvertreterin, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe sich auch bereits an das BMF gewandt mit der Bitte, der Aufstockung des Entwicklungsfonds zuzustimmen. Die CDU/CSU erklärte, möglicherweise wolle das BMF nicht mehr zahlen, wenn andere Länder ihren Anteil reduzierten. Auch könne es sein, daß es nur die Zusage gebe, daß die deutsche Seite 9 Prozent der Endsumme, also 9 Prozent der bislang zugesagten 80 Prozent zahlen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903030b
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