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April 03/1999
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NEUES PARLAMENTARISCHES GREMIUM

Effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste sichern

(in) Die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes sollen effektiver kontrolliert werden. Der Bundestag folgte am 26. März einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/653) zu einem Gesetzentwurf von SPD, der CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. ( 14/539).

Es soll laut Vorlage ein neues parlamentarisches Gremium geschaffen werden, das erweiterte Kontrollmöglichkeiten erhalten soll. Das Gremium soll die Aufgaben der Kommission nach dem Artikel 10 des Grundgesetzes - Überwachung im Rahmen des Brief­ und Fernmeldewesens - und der Parlamentarischen Kontrollkommission übernehmen.

Es wird künftig bis auf Kernbereiche der exekutiven Eigenverantwortung Akteneinsicht bei der Regierung erhalten und gegebenen falls Sachverständige hören dürfen. Außerdem soll die Zusammenarbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums mit dem Vertrauensgremium nach der Bundeshaushaltsordnung verbessert werden.In der Diskussion des Innenausschusses am 24. März war von Initiatoren gesagt worden, der Gesetzentwurf sei das Ergebnis von Bemühungen, die schon in der vergangenen Legislaturperiode ergriffen worden seien. Sowohl SPD und Bündnis 90/Die Grünen als auch CDU/CSU und F.D.P. betonten, die Kontrolle der Nachrichtendienste müsse intensiviert und das Verfahren vereinfacht werden. Der Entwurf sei daher unterstützenswert.

Dabei machte die CDU/CSU darauf aufmerksam, der Gesetzentwurf habe Zusagen der früheren Regierung jetzt festgeschrieben. In der Sache sprach sich auch die PDS dafür aus. Sie lehnte den Gesetzentwurf jedoch ab, weil ihr Petitum, daß im Kontrollgremium jede Fraktion vertreten sein sollte, bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf betrifft nicht die Zusammensetzung des neuen parlamentarischen Kontrollgremiums. Im mitberatenden Rechtsausschuß wurde der vorliegende Gesetzentwurf bei Stimmenthaltung der PDS ebenfalls am 24. März beschlossen. Der Entwurf sei verfassungsmäßig und in der Rechtsform unbedenklich. Seitens der CDU/CSU­Fraktion hatte man sich auf neun Mitglieder verständigt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903037c
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