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April 03/1999
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NUKLEARE SICHERHEIT

Anlagen ständig überprüfen

(um) Die Abgeordneten der CDU/CSU­Fraktion sind am 24. März im Umweltausschuß mit ihrem Vorhaben gescheitert, ein positives Votum zum Bericht der (vorherigen) Bundesregierung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit (13/11350) abzugeben. Die Regierung hatte dargelegt, daß sie während der ersten Tagung zur Überprüfung des Übereinkommens über die Sicherheit von Kernanlagen die von der vorherigen Regierung aufgestellten Grundsätze übernehmen werde.

Dies stellt nach Ansicht von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht außer Frage, daß man sich dem Problem der Sicherheit, vor allem der osteuropäischen Kraftwerke, stellen müsse. Es sei erforderlich, die Sicherheit nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Dies werde bei der Abwicklung von Anlagen besonders deutlich und sei ein ständiger Prozeß. Die CDU/CSU betonte, daß sie mit ihrem Antrag darauf abziele, diesen Prozeß überall einzuhalten. Wer für den Ausstieg aus der Kernenergie sei, könne keine Sicherheitsratschläge geben.

Die F.D.P. unterstützte die Initiative und betonte, das, was die Regierung ausweislich des Berichts gemacht habe, könne sich sehen lassen. Die Koalition war der Auffassung, daß es im vorliegenden Fall nicht um die Diskussion von Kernenergieproblemen gehe, sondern um die Kenntnisnahme eines Berichts, weshalb sie den Antrag der CDU/CSU ablehnte. Laut PDS muß die Regierung den Wählerauftrag umsetzen, aus der Kernenergie auszusteigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903048b
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