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April 03/1999
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Pflegegesetz ändern

(ge) Mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI 14/580) will die Bundesregierung die leistungsrechtlichen Vorschriften der Pflegeversicherung ändern. Der Regierungsentwurf ist identisch mit dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/407), den die Fraktionen Anfang März eingebracht haben (vgl. Blickpunkt Bundestag Bundestag 2/99, S. 49).

Es soll unter anderem sichergestellt werden, daß das Pflegegeld auch der Person, die die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, ungeschmälert erhalten bleibt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903061d
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