Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 5/99 Inhaltsverzeichnis >
Mai 05/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

AUSWÄRTIGES AMT

Parlament senkte Ausgaben um 18,14 Millionen DM

(hh) Um rund 18,14 Millionen DM hat der Bundestag die Ausgabenansätze für das laufende Haushaltsjahr abgesenkt. Von den nunmehr eingestellten 3,64 Milliarden DM sind knapp 1,94 Milliarden DM für Zuweisungen und Zuschüsse vorgesehen. 1,23 Milliarden DM sind für Personalausgaben, 299,92 Millionen DM für Verwaltungsausgaben und fast 218,7 Millionen DM für Investitionen reserviert.

Das Parlament beschloß, den Beitrag an die Vereinten Nationen auf 330,98 Millionen DM festzusetzen. Im Regierungsentwurf waren für diesen Zweck noch 341 Millionen DM eingeplant. Hingegen wurde der Ansatz der sonstigen Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich um 750.000 DM angehoben. Darunter befinden sich unter anderem das Kinderhilfswerk UNICEF und die Einrichtung des Hohen Kommissars für Flüchtlinge (UNHCR).

Für die UN­Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sind unverändert rund 58 Millionen DM (1998: 56,9 Millionen DM) eingeplant. Für die Beiträge zum Europarat werden 45,46 Millionen DM (46,32 Millionen DM) benötigt.

Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe stockte das Parlament mit Blick auf notwendige humanitäre Soforthilfe und Katastrophenhilfe den Regierungsansatz um eine Million DM auf 69 Millionen DM auf. Innerhalb des Bundestages wird fraktionsübergreifend jedoch die Überzeugung geteilt, daß die bisher veranschlagten Mittel vor dem Hintergrund der Krise im Kosovo nicht ausreichen. Im Einzelplan 60 sind deshalb für humanitäre Hilfe im Rahmen des Krieges im Kosovo 300 Millionen DM bereitgestellt (siehe S. 34). Daneben soll der Ansatz für Hilfsmaßnahmen auch im Einzelplan des Auswärtigen Amtes bestehen bleiben.

Für die Ausstattungshilfe, zu der die Unterstützung anderer Länder durch die Lieferung von "im wesentlichen genehmigungsfreiem, industriellem Neumaterial" gehört, sind unverändert insgesamt 36 Millionen DM eingestellt. Der Ansatz für 1998 von 60 Millionen DM wurde damit um mehr als ein Drittel gekürzt. Im Kapitel zur Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland beschloß das Parlament den größten Einzelposten, die Ausgaben für Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswissenschaftler, Studenten und Hochschulpraktikanten aus dem Ausland um 1,8 Millionen DM auf jetzt 173 Millionen DM zu kürzen.

In die Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich sollen insgesamt fast 379,63 Millionen DM und damit 70.000 DM weniger als von der Regierung einkalkuliert fließen. Für die Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur­ und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in den Staaten Mittel­ und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion sind im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 55.42 Millionen DM eingeplant. Das Parlament verminderte damit den von der Regierung bereits um mehr als 35 Millionen DM gesenkten Ansatz erneut geringfügig.

Für den Betrieb des Goethe­Institutes in München sind 236,23 Millionen DM eingeplant. Hinzukommen sollen 4,8 Millionen DM für Investitionen und 1,43 Millionen DM für den Neubau der Zentralverwaltung des Instituts.

Einzelplan 05

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

3,64

0,19


0,50

1998

3,53

0,17


0,41

Für die Vertretungen des Bundes im Ausland sollen in diesem Jahr etwa 1,09 Milliarden DM zur Verfügung stehen. Bereitgestellte 109,96 Millionen DM für Investitionen sind im wesentlichen für Baumaßnahmen einkalkuliert. 461,99 Millionen DM sollen dem Ministerium selbst zur Verfügung stehen. Diese deutliche Steigerung erklärt sich zum großen Teil mit gestiegenen Aufwendungen für Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse und Umzugskostenvergütungen sowie mit dem Erwerb von Geräten und Ausrüstung ( 14/300 – Epl 05, 14/605, 14/622, 14/623, 14/624).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905025b
Seitenanfang
Druckversion