Blickpunkt
Mai 05/1999
Rechtsklarheit für Videoüberwachungen durch private Stellen
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(in) Rechtsklarheit, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen Videoüberwachungen durch private Stellen zulässig sind, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob (im Bild links) gefordert. Jacob, der am 4. Mai Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) seinen Tätigkeitsbericht 1997 und 1998 ( 14/850) übergab, warnte auch vor möglichem Mißbrauch mit privaten Daten im Internet. Thierse dankte dem Datenschutzbeauftragten für seine Arbeit und unterstrich, er werde mit besonderem Interesse die Vorschläge zur Problematik der Datenverschlüsselung zur Kenntnis nehmen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905038c