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Juli 06/1999
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EU­FACHMINISTER IN BONN

EU­Entwicklungspolitik muß kohärenter und effizienter werden

(en) Um die Entwicklungspolitik der Europäischen Union effizienter und erfolgreicher zu machen, muß die Koordinierung der EU­Politik mit den Entwicklungspolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten verbessert werden.

Nur durch mehr Kohärenz könne das Ziel der nachhaltigen Verbesserung der Situation in den ärmsten Staaten der Erde erreicht werden. Darin stimmten die Vorsitzenden der für die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zuständigen Parlamentsausschüsse der EU mit der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek­Zeul (SPD), und dem Generaldirektor der Generaldirektion VIII der EU­Kommission, Philip Lowe, am 1. Juni überein. Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Bundestages hatte zu dieser eintägigen Konferenz eingeladen.

Thematisiert wurden dabei die Entwicklungspolitik der EU, die der einzelnen Mitgliedstaaten sowie Vorschläge für eine verbesserte Koordinierung der bilateralen und der Entwicklungsprogramme der EU.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Rudolf Kraus (CDU/CSU), verwies in seiner Eröffnungsansprache auf die Notwendigkeit, diese Konferenz zu einer dauerhaften Veranstaltung werden zu lassen. (Die erste Konferenz dieser Art fand letztes Jahr in London statt.) Bei der EZ gehe es um hohe Beträge, und die Parlamente sollten "nach Kräften" dabei mitwirken, daß sie zum Besten der Entwicklungsländer verausgabt werden, indem sie ihre Regierungen auffordern, die Koordinierungsaufgabe wahrzunehmen. Kernstück der EU­Entwicklungspolitik sei das Abkommen von Lomé mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP). Ziel sei es, mittels eines frei ausgehandelten und vertraglich festgelegten entwicklungs­, handels­ und rohstoffpolitischen Instrumentariums eine sichere Kooperationsbeziehung mit den AKP­Staaten zu erreichen.

Einen weiteren Schwerpunkt der EU­Entwicklungspolitik bilde das Konzept der globalen Mittelmeerpolitik. Im Gegensatz zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erfolge die finanzielle Hilfe im Rahmen der Mittelmeerpolitik aus dem EU­Haushalt. Für die Jahre 1995 bis 1999 sei dort ein Betrag von 4,69 Milliarden Ecu vorgesehen, erläuterte Kraus. Den Aspekt der unterschiedlichen Budgetierungen griff auch der Vertreter der EU­Kommission auf. Um eine stärkere Kohärenz der Entwicklungspolitik der EU zu erreichen, so Lowe, müsse der EEF in den Gesamtetat der EU eingearbeitet werden. Ferner müsse das Gewicht der Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern als Ziel stärker hervorgehoben werden. Dabei sei der handelspolitische Rahmen entscheidend. Die EU habe die ausschließliche Zuständigkeit für Handelspolitik. Dieses Plus müsse positiv eingesetzt werden. Wieczorek­Zeul informierte die Anwesenden über den Ministerrat vom 21. Mai, der "sehr erfreulich" gewesen sei. Die Kernziele der deutschen Präsidentschaft hätten erfolgreich umgesetzt werden können. Bei der Entwicklungszusammenarbeit müsse vor allem vermieden werden, daß sich politische Entscheidungen gegenseitig aufhöben und die Kooperation mit der EU für Partnerländer insgesamt negative Auswirkungen habe, weil einerseits zwar Entwicklungsprojekte Armut mindern und Einkommensquellen schaffen, andererseits aber EU­Handelsbarrieren oder Agrarexporte jegliche Anstrengungen zunichte machen.

In der Diskussion gab der finnische Abgeordnete zu bedenken, eine stärkere Kohärenz, so wünschenswert sie auch sei, könne die bilaterale EZ nicht ersetzen. Auch er hob den Handel als ein wichtiges Instrument der Hilfe hervor. Die Vertreterin des schwedischen Parlaments erklärte, in ihrem Land basiere die EZ auf der Evaluierung vorausgegangener Projekte. Für die EU­Entscheidungen gebe es jedoch noch keine Erfahrungswerte. Aus ihrer Sicht seien deshalb die in die EU­Entwicklungspolitik investierten Mittel "verlorenes Geld". Es gebe aber auch auf der EU­Ebene ein Potential, um das System zu verbessern. Die Kooperation und Hilfe müsse stärker auf einige Partnerländer konzentriert werden, und diese sollten eine gute Regierungsführung und die Einhaltung der Menschenrechte nachweisen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906028a
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