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Juli 06/1999
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WÄHRUNGSUMSTELLUNG IN DER VERWALTUNG

Auf "Euro­Freundlichkeit" achten

(fi) Ein einheitliches, "Euro­freundliches" Vorgehen in allen Verwaltungsbereichen strebt der Arbeitsstab Europäische Wirtschafts­ und Währungsunion des Bundesfinanzministeriums und der übrigen Bundesministerien bei der Umstellung der öffentlichen Verwaltung auf den Euro an. Darüber bestehe grundsätzliches Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie dem dritten Bericht des Arbeitsstabes über die "Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung" zu entnehmen ist ( 14/882).

Darin heißt es ferner, Erklärungen und Meldungen gegenüber der Verwaltung sollen, wo es machbar sei, auch in Euro entgegengenommen werden (Sozialversicherungsträger; Steuer­ und Zollverwaltung). Die verwaltungsinterne Bearbeitung erfolgt laut Arbeitsstab grundsätzlich in DM, da die DM­Bezugnahmen in den jeweiligen Rechtsvorschriften erst zum 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt werden. Ebenfalls könne die öffentliche Verwaltung, soweit sie privatrechtlich tätig werde, wie jede Privatperson mit Zustimmung des Vertragspartners seit dem 1. Januar 1999 Verträge auch in Euro abschließen. Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit des Arbeitsstabes wird dem Bericht zufolge die weitere Konkretisierung des Änderungsbedarfes per 1. Januar 2002 sein. Neben den Modalitäten der Einführung des Euro­Bargeldes gehörten dazu unter anderem auch Orientierungen für die Glättung von Signalbeträgen. Eine große Zahl von Rechtsvorschriften enthält nach Angaben des Arbeitskreises sogenannte Signalbeträge, die auf "glatte" DM­Beträge lauten, so zum Beispiel Steuerfreibeträge, Ordnungsgelder oder Gebührenordnungen. Vielfach sei geäußert worden, "krumme" Signalbeträge in Euro müßten vermieden werden, und statt dessen seien "runde" Euro­Beträge einzuführen. Der Arbeitsstab verweist in seinem Bericht ferner darauf, daß die weitere Umstellung des Informationstechnik­Bereichs und die weitere Euro­Fortbildung von Bediensteten des Bundes organisatorisch vorbereitet wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906036b
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