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Juli 06/1999
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Regierung: Witterungsbedingte Kündigungen bleiben verboten

(as) Mit dem am 6. Juni gefundenen Kompromiß zur Schlechtwettergeld­Regelung zwischen den Tarifvertragsparteien, der Bauindustrie und der Bundesanstalt für Arbeit sind alle Beteiligten "sehr zufrieden".

Das betonte der Vertreter der Bundesregierung am 17. Juni im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, den er über die Verhandlungen informierte. Nach der Einigung der Vertragspartner müsse nun der gesetzliche Rahmen für das Schlechtwettergeld geschaffen werden (siehe untere Meldung).

Ziel der Bundesregierung sei es gewesen, das alte Drei­Säulen­Modell zu erhalten, höhere Lohnnebenkosten zu vermeiden und witterungsbedingte Kündigungen soweit wie möglich auszuschließen. Die jetzige Kompromißlösung sei wesentlich billiger als die von der vorherigen Regierung eingeführte Regelung. Die maximale Mehrbelastung der Bundesanstalt für Arbeit werde im "worst­case­Szenario" bei 55 Millionen DM liegen. Den Angaben des Regierungsvertreters zufolge sieht die Kompromißlösung vor, daß der Arbeitnehmer die ersten 30 Ausfallstunden wegen schlechten Wetters durch sein eigenes Ansparkonto abdecken muß. Ab der 31. Stunde bis zur 100. Ausfallstunde wird ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winterbau­Umlage gezahlt.

Um Kündigungen zu verhindern, werden zukünftig bei Zahlung von Winterausfallgeld für die 31. bis 100. Stunde die Sozialversicherungsbeiträge vollständig aus der Umlage erstattet. Ab der 101. Stunde muß die Bundesanstalt für Arbeit für die Kosten des Winterausfallgeldes aufkommen.

Diese Lösung garantiere, so die Regierung, daß bis zur 100. Stunde keine Zusatzkosten für den Arbeitnehmer entstünden. Darüber hinaus bleibe das Verbot der witterungsbedingten Kündigung im Bundesrahmentarifvertrag Bau erhalten. Während SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Beurteilungen der Bundesregierung teilten und die Lösung als einen "vernünftigen Kompromiß" bezeichneten, sprach die CDU/CSU­Fraktion sich dagegen aus. Man verstehe nicht, wie in einer Zeit, wo über stabile Beitragssätze, geringe Kosten für die Arbeitsanstalt und niedrige Lohnnebenkosten diskutiert werde, eine solche Lösung habe gefunden werden können. Die von der alten Regierung abgeschaffte Schlechtwettergeld­Regelung habe noch nicht ausreichend Zeit gehabt, sich zu bewähren.

Die Freien Demokraten betonten, die notwendige Flexibilität werde es nur geben, wenn die Ganzjahresarbeit auf dem Bau gefördert werde. In den letzten Jahren habe es erhebliche technische Fortentwicklungen in diese Richtung gegeben. Die neue Schlechtwettergeld­Regelung werde sich auf diese Entwicklung kontraproduktiv auswirken.

Die PDS, die in einem eigenen Gesetzentwurf für die Wiedereinführung des Schlechtwettergeldes ( 14/39) plädiert hatte, erklärte, die alte Lösung sei die beste gewesen. Der jetzige Kompromiß berücksichtige nicht das Problem der Kündigungen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und des Auftragsmangels. Kündigungen in der Bauwirtschaft erfolgten aber vor allem aus diesem Grund. Unklar sei auch, was mit dem angesparten Zeitkonto des Arbeitnehmers passiere, wenn diesem aus Auftragsmangel gekündigt werde. Gegen die PDS mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte der Ausschuß die Initiative der Oppositionsfraktion ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906041a
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