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Juli 06/1999
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Bisher 10.500 Psychologische Psychotherapeuten zugelassen

(ge) Seitdem das Psychotherapeutengesetz (PST) in Kraft getreten ist (zum 1. Januar 1999), haben 10.500 Psychologische Psychotherapeuten die Zulassung durch die Zulassungsausschüsse bekommen. 5.800 Anträge wurden abgelehnt.

Diese Zahlen nannte der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 23. Juni in einem Expertengespräch zur Umsetzung des PST im Gesundheitsausschuß. Damit, so der KBV­Vertreter, läge man durchaus im Rahmen der prognostizierten Zulassungen. Bei der Zulassung müsse unterschieden werden zwischen der bedarfsunabhängigen und der bedarfsabhängigen. Damit bedarfsunabhängig zugelassen werden könne, müsse ein Minimum dessen, was zur Besitzstandswahrung der Ärzte nötig ist, berücksichtigt werden. Auch gelte es, die Qualität der Therapeuten sicherzustellen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe sich bemüht, die "unbestimmten Rechtsbegriffe" des Gesetzes mit Leben zu füllen. Wolle ein Psychologischer Psychotherapeut zugelassen werden, müsse er nachweisen, daß er in den vergangenen drei Jahren mindestens sechs Stunden pro Woche psychotherapeutisch tätig gewesen ist.

Die Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung sah der KBV­Experte nicht. Probleme gebe es allerdings in Ostdeutschland, da es dort zuwenig Therapeuten gebe.

Der Sachverständige des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen (AOK­BV) schloß sich seinem Vorredner an. Das Gesetz habe zum Ziel gehabt, die Qualität der Versorgung zu sichern und den Rechtsstatus der Psychologischen Psychotherapeuten zu klären. Dies sei geschehen. Trotz verständlicher Klage von Betroffenen, deren Zulassung abgelehnt wurde, dürfe der Grundsatz der Qualität nicht vernachlässigt werden. Der Vertreter des NRW­Fach­Ministeriums verwies auf die Probleme bei der Antragsbearbeitung. Allein in NRW habe man über 3.000 Anträge auf Zulassung, die kaum bis Ende Juli bearbeitet sein würden. Ein Problem sah er in der Festlegung auf 250 Stunden, die der Antragsteller innerhalb von drei Jahren therapeutisch tätig gewesen sein muß. Die Zulassungsausschüsse seien zwar dafür, die Folge sei aber eine hohe Ablehnungsquote. Problematisch sei auch, daß bei einem allgemeinen Einspruch gegen die Zulassung diese zunächst nicht gewährt werde und der Therapeut in der Zwischenzeit auch nicht therapeutisch tätig sein dürfe. Von den Kassen formal begründete, flächendeckende Einsprüche gegen die Zulassungen könnten so zu einem Versorgungsengpaß für die Patienten führen.

Der Bremer Einzelsachverständige Hans­Joachim Schwarz erklärte, das sogenannte "Zeitfenster" (250 Stunden in drei Jahren) sei keine Frage der Qualität, sondern es sei über die Fachkunde hinaus in das Gesetz aufgenommen worden. Absicht sei es gewesen, die Psychologischen Psychotherapeuten von der kassenärztlichen Zulassung fernzuhalten. Es sei deshalb notwendig, das Gesetz zu überarbeiten und klarer zu fassen. Qualifizierte Leute, die wegen Kindererziehung oder Krankheit nicht innerhalb der vergangenen drei Jahre therapeutisch tätig gewesen sind, hätten sonst keine Chance auf eine Zulassung. Auch bewertete der Bremer Experte im Gegensatz zu seinen Vorrednern die Ablehnungsquote von 44 Prozent als sehr hoch. Dies werde zu einem Engpaß in der Versorgung der Patienten führen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906048b
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